Frage an Florian Pronold von Hans F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Pronold,
Können Sie mir verraten, wie man eine Partei gründet, welche Schritte man unternehmen muß, an wen man sich wenden kann, und wie verhält es sich mit dem parteienfinanzierungsgesetz.
Ich wäre sehr dankbar für eine umfassende Antwort.
MfG
Hans Feuchtner
Sehr geehrter Herr Feuchtner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gründung einer Partei und Parteienfinanzierung unter der Rubrik "Internationales".
Nach Art. 21 Grundgesetz steht es allen Bürgerinnen und Bürgern frei, eine Partei zu gründen. Ihr Aufbau muss allerdings demokratischen Grundsätzen entsprechen, und sie muss öffentlich Rechenschaft geben, woher ihre Geldmittel kommen. Parteien, die die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung beseitigen wollen, sind verboten. Zur weiteren Vorgehensweise empfehle ich einen vertiefenden Blick ins Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz): http://bundesrecht.juris.de/partg/index.html
Bevor Sie die Hürden einer Parteineugründung auf sich nehmen, empfehle ich Ihnen, es doch zunächst mit der Mitarbeit in einer traditionellen und bewährten demokratischen Partei zu versuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold