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Frage von Manfred B. •

Frage an Florian Pronold von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Pronold,

auf meine Frage vom 25.9. haben Sie u.a. geantwortet:

"Die Ausstattung von Bundestagsabgeordneten dient dazu, dass sie materiell in die Lage versetzt werden, ihr Mandat auszuüben. Da viele MdBs einen Wahlkreis, meist fernab von Berlin, zu betreuen haben, wird ihnen die freie Fahrt mit der DB gewährt. Dies mag aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger als Privileg eingestuft werden, es ist jedoch unabdingbar".

Das ist eine interessante Sicht der Dinge, beantwortet aber meine Frage nicht.
Auch viele Arbeitnehmer haben einen Arbeitsplatz weitab von ihrem Wohnort entfernt und werden nicht ansatzweise wie Sie mit finanziellen Mitteln ausgestattet.
Deshalb noch mal die Fragen:
1. Die Ausstattung von Bundestagsabgeordneten umfasst schon eine steuerfrei Aufwandsentschädigung von 45000€/Jahr.
Warum müssen Sie also für Fahrten die Ihrem Mandat geschuldet sind auch noch zusätzlich entschädigt werden?
2. Tanken wir nicht alle denselben Sprit?
Warum bekommen also Sie als MdB 50 Cent pro km, während wir Bürger nur 30 Cent pro km bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben.

Zu Ihrer 1. Frage:
Auf meiner Homepage unter der Rubrik Gläserner Abgeordneter können Sie alles über meine Einkünfte nachlesen. Die steuerfreie Aufwandspauschale ist kein Einkommen, sondern wird bei mir vollständig für mandatsbezogene Aufgaben verwendet. Meine Fahrtkosten begleiche ich aus der Aufwandspauschale, dies ist unter dem Punkt "Verwendung der Aufwandsentschädigung" einsehbar. Eine zusätzliche Entschädigung für die Wege erhalte ich aus öffentlichen Mitteln nicht.

Zu 2.)
Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten nach meinem Kenntnisstand keine 50 cent/km. Es gibt gem. §§ 16, 17 Abgeordnetengesetz (AbgG) neben Mandatsreisen, (deren Kosten mit der steuerfreien Kostenpauschale, der Freifahrtberechtigung der DB AG und der Flugkostenerstattung abgegolten sind) noch Dienstreisen, die der vorherigen Genehmigung des Bundestagspräsidenten bedürfen und für die bei Benutzung des eigenen PKW eine "Wegstreckenentschädigung von 0,30 € je km (§17 Abs. 4 AbgG) bis zur Höhe der Flugkosten gezahlt" wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold