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Florian Pronold
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Frage von Manfred B. •

Frage an Florian Pronold von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Pronold,

Sie haben heute als einer von 450 Bundestagsabgeordneten gegen die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gestimmt. Sie als MdB erhalten für jede Fahrt, die Ihrem Mandat zuzurechnen ist, 50 Cent. Dazu kommen deutschlandweit freie Fahrt mit der Bahn, freie Fahrt mit den Berliner Verkehrsbetrieben, sowie ein Limousinenservice in Berlin. Erklären Sie mir bitte, wieso Bundestagsabgeordnete hier besser gestellt werden, bzw. umgekehrt, warum der normale Arbeitnehmer für Fahrten, die seinem persönlichen Lebensunterhalt zuzurechnen sind (und zur Erzielung von Steuergeldern !!! ) erheblich schlechter gestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen
M.Burger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Entfernungspauschale.

Die Ausstattung von Bundestagsabgeordneten dient dazu, dass sie materiell in die Lage versetzt werden, ihr Mandat auszuüben. Da viele MdBs einen Wahlkreis, meist fernab von Berlin, zu betreuen haben, wird ihnen die freie Fahrt mit der DB gewährt. Dies mag aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger als Privileg eingestuft werden, es ist jedoch
unabdingbar.
Da ich von Anfang an für die Beibehaltung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer war und noch bin, sehe ich keine "Schieflage" wie Sie sie beschreiben. Im Übrigen geht es bei der Pendlerpauschale um den Weg zur Arbeit für Selbständige oder Arbeitnehmer. Die Nutzung der Bahncard ist eher vergleichbar mit den geschäftlichen Fahrten von Selbständigen. Diese sind komplett steuerlich ansetzbar.

Zum Verständnis meines Abstimmungsverhaltens füge ich Ihnen meine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Entfernungspauschale sofort vollständig anerkennen – Verfassungsmäßigkeit und Steuergerechtigkeit herstellen“ vom 25. September 2008 bei:

"Beim Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Anerkennung der Pendlerpauschale handelt es sich um einen Schaufensterantrag, um die CSU vorzuführen, dessen es aber gar nicht mehr bedarf.

Die SPD-Bundestagsfraktion und die BayernSPD haben sich von Anbeginn der Diskussion an für den Erhalt der Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer eingesetzt, während die CDU/CSU schon 2005 mit der Forderung nach deren Kürzung in die Bundestagswahl und die Koalitionsverhandlungen zogen. Im Koalitionsvertrag hat die Union die Kürzung der Pendlerpauschale durchgesetzt. Wir haben im Gegenzug die Steuerfreiheit der Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit erhalten.

Alle Versuche der SPD- Bundestagsfraktion danach, die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer wieder einzuführen, hat die CSU in der Koalition abgelehnt.

Die Initiative der bayerischen Staatsregierung auf Rückkehr zur alten Pendlerpauschale jetzt im Bundesrat ist reine Wahlkampfshow, denn sie ist zeitlich so gesetzt, dass sie nicht mehr vor der Landtagswahl in Bayern ins Gesetzblatt kommen kann.

Wir bayerischen Sozialdemokraten fordern zusätzlich die Einführung eines bayerischen Pendlergeldes aus dem Landeshaushalt nach österreichischem Vorbild, das aber von der CSU abgelehnt wird. Es kommt gerade den Pendler/innen zugute, die von der steuerlichen Reglung nicht profitieren, weil sie niedrige Einkommen haben.

Zur Entfernungspauschale wird es in Bälde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben, das abgewartet werden sollte. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Grund dieses Urteils eine für die Pendlerinnen und Pendler vorteilhaftere Regelung erforderlich ist als die ursprüngliche Rechtslage, z.B. die volle Anerkennung der tatsächlichen Kosten.

Deshalb stimmen wir dem Schaufensterantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zu."

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold