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Frage von Johann Z. •

Frage an Florian Pronold von Johann Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Pronold,
ich darf mich erneut mit einer Frage an Sie als den Bundestagsabgeordneten meines Landkreises wenden.
Im vergangenen November haben Sie der Diätenerhöhung zugestimmt und dies u.a. damit begründet, dass diese seit drei Jahren nicht mehr erhöht worden sind. Ich darf davon ausgehen, dass Sie der erneuten Anhebung der Diäten nun, ein halbes Jahr später wiederum zustimmen.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde 1989 erlassen und seit diesem Zeitpunkt nicht ein einziges mal erhöht, d.h. ich arbeite in meiner Praxis zum selben GOZ-Honorar wie mein Vorgänger vor 20 Jahren.
Nun steht eine Novellierung der GOZ an.
Welche Erhöhung der Honorare nach 20 Jahren Nichtanpassung halten Sie für angemessen?

Mit freundlichen Grüßen

Johann Zenger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zenger,

vielen Dank für Ihr Schreiben,in dem Sie die vorgesehene Diätenerhöhung ansprechen, die ja mittlerweile von der Tagesordnung genommen wurde sowie nach einer angemessenen Erhöhung der Gebührenordnung für Zahnärzte fragen.

Zunächst zur Diätenerhöhung: Ich kann gut verstehen, dass angesichts der Art und Weise, wie in manchen öffentlichen Medien die Diskussion über dieses Thema geführt wurde, viele Bürgerinnen und Bürger verärgert reagierten. Ich möchte deshalb gerne die Gelegenheit wahrnehmen, diese Diskussion auf die sachliche Ebene zu führen.

Diätenerhöhungen sind immer schwer zu vermitteln. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass Abgeordnete selbst die Höhe ihrer Entschädigung festlegen. So bestimmt es aber unser Grundgesetz und so hat es das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung festgelegt. Abgeordnete haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Auch deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber meiner Meinung nach auch nicht richtig sein.

Wenn ich Bürgerinnen und Bürger gefragt habe, ob ihnen die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten genau so viel Wert ist wie die eines Oberbürgermeisters einer Stadt wie Deggendorf oder der Landrätin von Rottal-Inn, antworteten fast alle mit ,Ja´ - in der festen Überzeugung, Bundestagsabgeordnete würden viel mehr verdienen als die Genannten. Der mehrmalige Verzicht auf Anpassung der Diäten hat bewirkt, dass Abgeordnete 10 Prozent weniger in der Tasche haben als die Landräte.

Aber was ist der richtige Maßstab?

Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde die geplante Anpassung nun auf Eis gelegt. Damit bleibt aber das Problem, dass Abgeordnetenbezüge sich an einem klaren und für jedermann nachvollziehbaren Maßstab orientieren sollten und es nun nicht tun. Keine Sorge, mir schwebt keine drastische Erhöhung vor, indem wir die durchschnittlichen Einkommen von Zahnärzten zugrunde legen.

Zur Gebührenordnung für Zahnärzte: Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ein angemessener Honorarzuwachs gegenüber der geltenden GOZ angestrebt werden sollte. Dieser wird sich aus der neuen Struktur des Gebührenverzeichnisses und einer Punktwertanhebung ergeben und ist in seiner absoluten Höhe politisch zu entscheiden. Wichtig ist meines Erachtens eine Berücksichtigung der Entwicklung des (auch ohne GOZ-Anpassung gestiegenen) privatzahnärztlichen Honorarvolumens seit der letzten GOZ-Anpassung 1988, die Verbraucherpreisentwicklung, die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität sowie die begrenzte Belastbarkeit der Kostenerstattungssysteme (wie z.B. Beihilfeausgaben).

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB