Frage an Florian Pronold von Thomas P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Pronold,
am 12.3.2008 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens in Deutschland auf den Weg gebracht. Ich habe Ihnen den Gesetzentwurf und ein Schreiben per E-Mail zugesendet Was ist Ihre Meinung zu diesem Gesetz und warum kann man nicht die bisherige Lösung so beibehalten?
Wir Zahlen genug Geld an die EU und haben überhaupt nicht zu sagen!!
Sonder können immer nur die zum Teil lächerlichen Gesetze und Verordnungen umsetzen!
Das System hat sich Jahrelang bestens bewährt und wird es auch in Zukunft wenn man kleine Veränderungen durchführt.
Man kann doch z.b. in Zukunft die Nachmessung bei einer Mangelhaften Heizungsanlage von einem Heizungsfachbetrieb der Innung anerkennen!!
Es gäbe viele kleine Beispiele wie man das System Optimieren könnte wo sowohl die Heizungsbauer als auch die Kaminkehrer voneinander profitieren würden und nicht Konkurrenten wären !!
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ihrer Antwort, wie Sie persönlich diese für unseren Betrieb wichtige Frage beurteilen und ob Sie uns bei unserem Anliegen unterstützen, sehen wir gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Puchinger
Puchinger Haustechnik
Sehr geehrter Herr Puchinger,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens, zu der ich gerne Stellung nehme.
Die bisherige Regelung kann deshalb nicht beibehalten werden, weil die EU-Kommission im Jahre 2003 wegen des geltenden Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat. Zur Begründung wird angeführt, dass das Schornsteinfegermonopol gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstößt. Durch die jetzt mit der EU-Kommission abgestimmten Eckpunkte kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abgewehrt werden.
Das Schornsteinfegermonopol wird deshalb in Teilbereichen aufgehoben, verglichen mit der derzeitigen Rechtslage wird der Aufgabenbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig sein darf, eingeschränkt. In Zukunft müssen die Schornsteinfeger den wesentlichen Teil ihrer Umsätze im Wettbewerb am Markt erwirtschaften. Dafür werden das Nebentätigkeitsverbot und die Residenzpflicht aufgehoben. Schornsteinfeger dürfen zukünftig auch andere Gewerke ausführen, wenn sie die handwerksrechtlichen Qualifikationen nachweisen. Diese notwendige Liberalisierung erhöht in der Tat den Wettbewerb.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB