Frage an Florian Pronold von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pronold,
auf die Frage von Herrn Page haben Sie geantwortet:
"Natürlich wäre das für alle diejenigen, die in den letzten Jahren teilweise teure Geräte angeschafft haben, sehr ärgerlich."
Wird die Gesetzesvorlage in ihrer momentanen Form umgesetzt werden in der Tat sämtliche, bisher ab 14 Jahren verkäuflichen Softair-Spielzeuge zu illegalen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, da ihre abgegebene Energie den Wert von 0,08 Joule überschreitet und sie - da bisher als Spielzeug definiert - keine "F"-Stempelung besitzen, die sie als freie Waffen ausweisen würde.
Ich denke, einen Verstoß gegen das Waffengesetz, bzw. den Besitz von, vom Staat zu illegalen Waffen gemachten Gegenständen als "ärgerlich" zu bezeichnen ist für die Betroffenen stark untertrieben. Meinen Sie nicht?
Zur Energiegrenze: Die einzig wirkliche Gefahr besteht in einem Treffer im Gesichtsbereich, da dort der Verlust des Augenlichts droht. Schwerwiegendere körperliche Verletzungen sind nicht möglich. (Gleichwertige Augenverletzungen sind aber auch mit Stöcken, Steinen oder anderen Wurfgeschossen zu erreichen, weshalb man dies nicht als primäres Problem von Geschoss-Spielzeug sehen sollte.) Bis 2003 lag die Energiegrenze für Spielzeug übrigens ebenfalls bei 0,5 Joule. Auch der Innenausschuss des Bundestages kam in seiner (nicht augenommenen Empfehlung) zu dem Schluss, dass zur 0,5 Joule Grenze zurückgekehrt werden müsse. (Drucksache 838/1/07)
Die Problematik von derartigen "Anscheinswaffen" wurde bisher zudem stets mit dem durch ihr realistisches Aussehen hervorgerufenes Gefährdungspotential gesehen, nie in Zusammenhang mit der abgegeben Energie. Daher auch das geplante und richtige Verbot des Führens in der Öffentlichkeit.
Können Sie mir insofern beipflichten, dass selbst wenn es zum drohenden Verbot käme, Lösungen und Wege gesucht werden müssen um eine Kriminalisierung und unverschuldete Straffälligkeit der Betroffenen Bürger zu vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
M.Behr
Sehr geehrter Herr Behr,
wenn der Gesetzgeber zur Auffassung kommt, dass bestimmte Produkte eine größere Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, als bisher angenommen wurde, dann ist es selbstverständlich legitim, ein Verbot zur erlassen. Natürlich muss dann dafür Sorge getragen werden, dass alle, die die entsprechenden Produkte legal erworben haben, die Möglichkeit haben, diese wieder abzugeben, ohne mit dem geänderten Gesetz in Konflikt zu kommen. In diesem Punkt bin ich ganz Ihrer Meinung. Das heißt: In so einem Fall eine gezielte Informationskampagne notwendig, die die Betroffenen auf die veränderte Rechtslage aufmerksam macht. Außerdem müsste es natürlich entsprechende Rückgabefristen geben. Das kann entweder im Gesetz selbst oder in zusätzlichen Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Ich glaube nicht, dass es hier zu Problemen kommen wird.
Wie schon in meiner Antwort auf Herrn Page gesagt, fällt es mir schwer einzuschätzen, welcher Grenzwert bei der Mündungsenergie sinnvoll ist. Über diese Frage wird sich der Innenausschuss sicherlich mit Experten beraten. Wie ich gesehen habe, sind sie ja über abgeordnetenwatch auch bereits mit meiner Kollegin Gabriele Fograscher in der Diskussion. Als zuständige Berichterstatterin in der SPD-Fraktion ist sie dafür auch die richtige Ansprechpartnerin.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB