Frage an Florian Pronold von Eric P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pronold,
ich habe eine Frage bezüglich der Änderung des Waffengesetzes an Sie.
Wie stehen Sie dazu, dass nach dem aktuellen Entwurf vom 22.11.07 (aktuell zur Beratung im Bundesrat: Beratungsvorgang 838/07) Anscheinswaffen, die bisher als Geschoss-Spielzeug mit einer Energie bis 0,5 Joule frei ab 14 Jahren erwerbbar sind, durch erneutes Festschreiben der Energiegrenze auf 0,08 Joule mit Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form illegal werden?
Verbote von Gegenständen, die vorher schon Waffen waren (etwa Wurfsterne, Butterfly-Messer, o.ä.) sind ja nachzuvollziehen, wie aber stehen sie zu einer staatlich forcierten Statusänderung von Spielzeugen zu Waffen?!
Können Sie darlegen, warum das alleinige Verbot des Führens in der Öffentlichkeit solcher Anscheinswaffen nicht ausreicht um mehr Sicherheit zu garantieren, zumal andere EU Staaten (mit Ausnahme der Niederlande, falls ich nicht irre) bei weitaus weniger restriktiven Regelungen zu Geschoss-Spielzeug scheinbar keine derartigen Probleme haben?
Ist es nötig die Kriminalisierung vieler Jugendlicher in Kauf zu nehmen? Wobei anzumerken ist, dass hier ja nicht die Altersgrenze das Problem ist, sondern die Statusänderung des Gegenstandes.
Es ist mir wie gesagt verständlich das es ein Verbot geben soll, welches das führen dieser Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit unterbindet. Ist es jedoch wirklich nötig die Energiegrenze im Gegensatz zu allen vorher vom Bundesministerium des Inneren abgegebenen Äußerungen nicht mit dem seit 2004 einen Rechtsschein erzeugenden, aber dem Waffengesetz wiedersprechenden BKA-Bescheid NICHT kompatibel zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Page E.
Sehr geehrter Herr Page,
ein Kernbestandteil der Waffenrechtsänderung ist das Verbot des Führens von Anscheinswaffen. Da diese Gegenstände mit echten Waffen verwechselt und zu Straftaten benutzt werden können, halte ich das für sinnvoll. Ein generelles Verbot ist dabei nicht vorgesehen.
Wesentlich schwieriger finde ich die Beurteilung der von Ihnen angesprochenen Softair-Waffen. Hier ist im Gesetzentwurf eine deutliche Absenkung der zulässigen Mündungsenergie vorgesehen. Zweifellos können auch diese Geräte zu nicht unerheblichen Verletzungen führen. Wenn man zu dem Schluss kommt, das von ihnen eine zu große Gefahr ausgeht, dann ist ein Verbot bzw. eine Aufnahme in das Waffengesetz sinnvoll. Natürlich wäre das für alle diejenigen, die in den letzten Jahren teilweise teure Geräte angeschafft haben, sehr ärgerlich. Wie hoch der Grenzwert bei der Mündungsenergie sein sollte, ist dabei ein technische Frage, die ich - wie sicherlich die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen - nicht leicht beantworten kann. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben am letzten Freitag erst begonnen. Ich gehe davon aus, dass sich der zuständige Innenausschuss umfassend fachlich beraten lassen und zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB