Frage an Florian Pronold von bruno m. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pronold,
mir ist Ihre Haltung zur Pendlerpauschale bekannt und ich unterstütze ihre Initiativen dazu sehr.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto "dicker wird mein Hals":
In einer Zeit höchster Benzinpreise, bei höchsten Mobilitäts-erfordernissen für die Arbeitnehmer ist es in Flächenländern wie Bayern, geradezu absurd weiterhin die Pendlerpauschale unter 20 KM zu verweigern.
Rechtlich höchst bedenklich - wieso liegt die Grenze bei 20 KM und nicht bei 6,5 oder 15,9 oder 31,27 KM?
Finanz - und Sozialpolitisch völlig verfehlt. Es handelt sich hier doch nicht um die Streichung einer "Subvention" sondern um eine massive Steuererhöhung.
Ist Ihnen übrigens ein bemerkenswerter Widerspruch schon aufgefallen: Im Sozialrecht (Sozialhilfe,Grundsicherung, ALG II) bestehen bei der Bereinigung des zu berücksichtigenden Einkommens- nach wie vor -!!! die Abzugsmöglichkeiten für die Fahrt zur Arbeit ab dem 1. KM!!! (z.B. § 3 Abs. 4,Abs. 6 der DV zu § 82 SGB XII, 5,20 € je KM Entfernung im Monat).
Man sollte die Überlegungen zum Thema "Lohnabstandsgebot" für die Sozialleistungempfänger zum den abhängig Beschäftigten durchaus öffentlich erörtern. D.h. es kann nicht sein, dass ich für die (notwendige) Fahrt zur Arbeit bis 20 KM bestraft werde, ein Sozialleistungempfänger bei einer Tätigkeit zusätzlich zu den Freilassungsbeträgen noch mit der Absetzung von Fahrtpauschalen belohnt wird.!
Damit mir uns nicht falsch verstehen: ich wende mich nicht gegen die Absetzung im Falle der Sozialleistungempfänger, die ist berechtigt - genauso, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Ich verstehe die SPD und besonders ihren Finanzminster hier nicht. Mit Sozial hat die Streichnung der Pauschale bis 20 KM nichts mehr zu tun. Die letzte Ausrede, man warte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist wirklich nur eine Ausrede. Die Politik hat zu entscheiden!Bei Handwerkern und Selbständigen kommen doch auch keiner auf die Idee, die Abzugsfähigkeit ihrer Fahrtkosten einzuschränken.
Sehr geehrter Herr Mieslinger,
wie Sie wissen habe ich die Kürzung der Pendlerpauschale für einen Fehler gehalten und setze mich nach wie vor für eine Korrektur dieser Entscheidung ein.
Sie haben Recht mit der Feststellung, dass die Nichtberücksichtigung der ersten 20 Entfernungskilometer eine willkürliche Festlegung ist. Allerdings sind im Grunde alle pauschalierten Ansätze - wie zum Beispiel auch der Kilometersatz für die Pendlerpauschale - immer kritisierbar, weil man meist mit guten Gründen auch für die Festlegung einer höheren oder niedrigeren Pauschale argumentieren könnte.
Da die Pendlerpauschale notwendige Fahrtkosten zur Arbeit abdeckt und die wenigsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihren Wohnort deutlich näher an den Arbeitsort zu verlegen, handelt es sich auch aus meiner Sicht nicht um ein Subvention.
Ihr Hinweis auf die andere Behandlung von Fahrtkosten im Sozialrecht ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Allerdings ist Sozial- und Steuerrecht an vielen Stellen nicht deckungsgleich und kann es auch gar nicht sein. Die tatsächliche Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale und andere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten hängt zum Beispiel ganz wesentlich vom persönlichen Steuersatz ab, während im Sozialrecht meist direkt mit absoluten Beträgen gerechnet wird.
Es ist mir jedoch wichtig festzustellen, wie es zur Kürzung gekommen ist: Die CSU ist im Bundestagswahl mit der Forderung angetreten, die Pendlerpauschale vollständig abzuschaffen. In den Koalitionsverhandlungen hat sie dann die nun geltende Kürzung durchgesetzt. Alle Versuche vor allem der SPD-Landesgruppe im Bundestag, eine andere Lösung zu finden, wurden anschließend abgeblockt. Nachdem neue Gerichtsentscheidungen vorlagen, haben wir Ende Oktober noch einmal einen neuen Vorstoß für eine Korrektur gemacht, für den auch Bundesfinanzminister Steinbrück offen war. Diese Initiative hat der CSU-Vorsitzende Erwin Huber im Koalitionsausschuss verhindert, obwohl er als Niederbayer eigentlich um die Bedeutung der Pendlerpauschale wissen müsste.
Nach Lage der Dinge werden wir wohl auf ein Urteil der Bundesverfassungsgerichts warten müssen. In der großen Koalition können wir keine Fortschritte erzielen, wenn nicht alle Regierungsparteien an einem Strang ziehen. Die Bereitschaft der SPD-Bundestagsfraktion zur Rücknahme der Kürzung reicht dafür leider nicht aus. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass ich mich auch weiterhin für eine entsprechende Korrektur einsetze.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB