Portrait von Florian Pronold
Florian Pronold
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Florian Pronold zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gert B. •

Frage an Florian Pronold von Gert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pronold,

ich kann Ihre Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachvollziehen.
Frage: Wie wollen Sie einen Missbrauch verhindern ?
Frage: ist ihnen bekannt, dass es aus dem Bundesländern über den Bundesrat bereits Bestrebungen gibt, diese Daten auch nichtstaatlichen Unternehmen im Rahmen von Zivilklagen zugänglich zu machen. Wie stehen Sie zu dieser Ausweitung der Nutzung dieser Daten ? Wenn Sie dagegen sind, wie wollen Sie diese Weitergabe verhindern ?

Glauben Sie wirklich, dass Straftäter ihren privaten Internetanschluss für kriminelle Aktionen nutzen ?

Freundliche Grüße
Gert Büttner

Portrait von Florian Pronold
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Büttner,

der Umgang mit privaten Daten ist ein sehr sensibles Thema. Ich habe deshalb großes Verständnis für die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Bedenken. Vielfach wird das Ausmaß und die Auswirkung der Regelung jedoch überschätzt. Deshalb hier einige Informationen zum Thema:

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht um. Die ursprünglich geforderte Mindestspeicherungsdauer von drei Jahren wurde schon auf europäischer Ebene auf sechs Monate beschränkt. Die zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.

Die Daten werden ausschließlich bei den TK-Unternehmen gespeichert. Polizei und Staatsanwaltschaft können - wie bisher - grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Für Ihre Fragen ergeben sich daraus im einzelnen folgende Antworten:
1. Ein Missbrauch wird durch die notwendige Zustimmung eines Richters zum Zugriff auf die Daten ausgeschlossen.
2. Mir sind die Bestrebungen von Unionspolitikern bekannt, die Nutzung der Daten auszuweiten. Das beschlossene Gesetz bietet dafür jedoch keine Grundlage. Dazu müsste erneut ein Gesetz beschlossen werden. Das steht jedoch nicht zur Debatte.
3. Die Vorratsdatenspeicherung unterscheidet zwangsläufig nicht zwischen privat und gewerblich genutzten Computern. Die Speicherung der Verbindungsdaten ist auch nicht mit der so genannten Online-Durchsuchung zu verwechseln, die auch weiterhin nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB