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Frage von Erich S. •

Frage an Florian Pronold von Erich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr gehrter Herr Pronold

wir haben das Sorgerecht für unsere Enkeltochter nun 5 Jahre. Wir werden jährlich von unserer lieben Tochter und dem lieben Schwiegersohn verklagt. Diese beziehen natürlich Prozesskostenhilfe und arbeiten nichts. Zuerst wurden wir wegen des Sorgerechts verklagt, das die Antragssteller beantragten. Jetzt wird Misshandlung angegebe, Umgangsrechtboykott usw., und nächstes Jahr?? Wir haben immer vor Gericht gewonnen. Bleiben aber auf hohen Anwaltskosten sitzen. Beim jetzigen Mißhandlungsvorwurf und der nicht akzeptierten Umgangsregelung vom Jugendamt und einer Kinderpsychologin wird wieder mal nicht akzeptiert und gegen uns geklagt. Die Polizei hat nichts unternommen ich wurde nicht mal verhört. Die Sache wird dann irgendwann wieder eingestellt, dann die nächste Anzeige usw. Antragsteller wollen die Angelegenheit lieber vor Gericht klären Prozesskostenhilfe bekommt nur die Gegenseite, da arbeitsscheu. Warum müssen wir die Kosten tragen? Meine Frau musste vor 5 Jahren die Arbeit wegen der Kinderbetreuung aufgeben. Unsere Lebensplanung und unser Leben musste total umgestellt werden .

Kann ich leider nicht nachvollziehen, was wir für Gesetze haben.
mfG
Erich Seeh

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seeh,

die Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer Tochter kann ich als Außenstehender nicht beurteilen.

Generell gilt aber folgendes: In einem Rechtsstaat muss der Rechtsweg - unabhängig von der sozialen Situation - jedem Einzelnen offen stehen. Deshalb gibt es die Prozesskostenhilfe. Sie wird aber nicht bedingungslos jedem Bedürftigen für jeden Rechtsstreit zur Verfügung gestellt. Sie muss vielmehr bei Gericht beantragt werden und wird nur gewährt, wenn der Klage eine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden kann. Wenn die Kläger ein entsprechendes Einkommen erzielen muss die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden und kann auch nachträglich noch widerrufen werden.

Die Prozesskostenhilfe übernimmt zudem auch die Prozesskosten der gegnerischen Partei, wenn das Gericht das so entscheidet. Das heißt für Ihren Fall: Wenn das Gericht in seiner Kostenentscheidung beschließt, dass Ihre im Rechtsstreit unterlegene Tochter, Ihre Prozesskosten tragen muss, dann werden diese auch von der Prozesskostenhilfe übernommen. Dadurch dass Ihre Tochter mit Prozesskostenhilfe klagt und nicht mit eigenen finanziellen Mitteln, entsteht Ihnen also kein Nachteil.

Selbstverständlich kann man sich bei vielen Gerichtsstreitigkeiten fragen, ob sie notwendig sind. Das lässt sich aber nicht objektiv entscheiden. Bei der Prozesskostenhilfe wird mit der Vorprüfung der Erfolgsaussichten zumindest versucht, einen "Missbrauch" zu vermeiden. Wenn Ihre Tochter mehrere Prozesse gegen Sie verliert, wird das auch bei zukünftigen Anträgen auf Prozesskostenhilfe für ähnlich gelagerte Klagen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB