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Frage von Esmeralda I. •

Frage an Florian Pronold von Esmeralda I. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Pronold,

erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Es geht immer noch um das Thema "Elternunterhalt".
Ich beziehe mich auf die Mail, die ich Ihnen am 04.10.07 gemailt habe. Es zieht so aus, dass ich mich mißverständlich ausgedrückt habe, deshalb formuliere ich den Sachverhalt hier nochmal und deutlicher: Obwohl ganz klar ist, das Lebenspartnerschaften (eingetragene Homoehen) und "normale Ehen" rechtlich gesehen nicht das Gleiche wie eheähnliche Gemeinschaften (ohne Heirat oder "Eintrag": Lebensgefährten, z. B. Freund- o. in) sind, versucht das Sozialamt mit Angabe von § 117 ( Abs 1SGB XII, 1 Satz - ... Ehegatten u. Lebenspartner sind zur Auskunft verpflichtet.....) auch Einkommensdaten von Lebensgefährten anzufordern!

Meine Frage bleibt:
Warum fordern Sozialämter, obwohl die Rechtsgrundlage (§117) keine Basis dafür liefert, trotzdem Einkommensdaten von Lebensgefährten, die keine eingetragene Lebenspartnerschaft bilden?
Wird beim Betroffenen mit Psychoterror, Briefe die Betroffene unter Druck setzen, versucht das zu holen, was ÜBER den Betroffenen möglich ist auch ohne rechtliche Grundlage?

Wann wird es klare Gesetze zum Thema "Elternunterhalt" geben?

Mit besten Grüßen
E. Igualada

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Igualada,

die Auskunftspflicht des § 117 SGB XII erstreckt sich meines Erachtens nicht auf Partner in eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Selbstverständlich ist das Sozialamt an die gesetztlichen Vorschriften gebunden. Sollte die Behörde in Ihrem Fall falsch verhalten, können sie sich dagegen auf dem Rechtsweg dagegen zur Wehr setzen.

Ich kann Ihnen als Abgeordneter generell keine Rechtsauskunft geben. Ich würde Ihnen deshalb raten sich in Essen an einen Rechtsanwalt oder eine geeignete Beratungsstelle zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB