Frage an Florian Pronold von Josef H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Her Pronold,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wie sie meinen Ausführungen entnehmen konnten muss ich für mein deutlich unter Hartz IV liegendes Einkommen eben doch Einkommenssteuer zahlen.
Wenn ich Sozialleistungen in Anspruch nähme (so ich denn welche bekäme) hätte ich deshalb trotz Arbeit weniger (da die Steuern abgehen) auf der Hand als ohne Arbeit. Oder würde die Steuer (indirekt) von der Arbeitsagentur bezahlt?
Kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass Ihr entnehmen, dass Ihr Engagement eher den armen Pendlern als den Armen gilt?
Mit freundliche grüßen
Josef Högl
Sehr geehrter Herr Högl,
Sie haben meine Antwort an einigen Punkten missverstanden. Die Fragen der Pendlerpauschale und des Existenzminimums haben wenig miteinander zu tun, deshalb macht es auch keinen Sinn, die Fragen zu vermischen. Ich halte auch nichts davon, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Die angemessene Berücksichtigung der Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeit ist ein Problem, das wir über das Steuerrecht lösen können. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die alte Regelung wieder einführen.
Dass die Lebenshaltungskosten in München deutlich über dem Durchschnitt liegen, kann im Steuerrecht dagegen leider nicht berücksichtigt werden. Wir bräuchten dafür - wie gesagt - ein regional unterschiedliches steuerfreies Existenzminimum. Eine solche Regelung wäre jedoch erheblich zu kompliziert.
Was ihre Steuerzahlung betrifft, ist - wie gesagt - das erhaltene Kindergeld mit einzurechnen. Im Einkommensteuerrecht besteht nämlich ein Wahlrecht zwischen Kinderfreibetrag - also einem steuerlichen Existenzminimum für das Kind - und Kindergeld. Für Bezieher niedriger Einkommen ist der Bezug von Kindergeld regelmäßig günstiger, weil der ausgezahlte Betrag höher ist, als die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Wer den Kinderfreibetrag nutzt, bekommt dagegen kein Kindergeld. Ihre Steuerlast berechnet sich also folgendermaßen: Einkommensteuer laut Steuerbescheid - erhaltenes Kindergeld = Steuerlast. Dieser Betrag ist bei Ihnen wahrscheinlich negativ. Sie bezahlen im Saldo keine Steuern, weil das Kindergeld für sie gewissermaßen ein vorab ausgezahltes Existenzminimum für ihr Kind ist.
Ohne konkrete Zahlen zu Ihrer Einkommenssituation - die jedoch auch nicht in dieses öffentliche Forum gehören - ist es schwer, mehr dazu zu sagen. Ich will auch nicht ausschließen, dass es in Extremfällen dazu kommen kann, dass ein Einkommen auch unter Einrechnung des Kindergeld steuerpflichtig wird, obwohl es unterhalb des konkreten Existenzminimums an einem Ort mit extrem hohen Lebenshaltungskosten liegt. Auch dieses Problem müsste dann durch ergänzende Sozialleistungen gelöst werden.
Natürlich ist es ein Skandal, wenn Menschen hart arbeiten aber ihren Lebensunterhalt damit trotzdem nicht bestreiten können. Aus diesem Grund kämpft die SPD auch für einen generellen Mindestlohn, den die CSU immer noch blockiert. Bei selbstständigen Tätigkeiten ist es dagegen kaum möglich, mit gesetzlichen Maßnahmen ein angemessenes Einkommen zu sichern. Dennoch stellt sich nicht die Frage "Arbeit oder Sozialleistungen". Gerade bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen mit Kindern besteht die Möglichkeit, ergänzende Sozialleistungen zu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB