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Frage von Josef H. •

Frage an Florian Pronold von Josef H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Pronold,

es ist sehr löblich von Ihnen sich für eine schnelle Lösung für das Problem, welches die Pendlerpauschale aufwirft, einsetzen wollen.

Da es oft auch eine private Entscheidung ist, einen längeren Arbeitsweg in Kauf zu nehmen um von billigeren Kauf- und Mietpreisen zu profitieren, wundert es mich, dass der Pendlerpauschale anscheinend Verfassungsrang zugebilligt wird.

Meine Frage an Sie:

werden Sie sich mit der selben Energie und Eile dafür einsetzen, dass die im Steuerrecht angesetzten Werte für das, nach höchstrichterlicher Entscheidung steuerfreien, Existenzminimums deutlich erhöht werden und an die Realität angepasst werden?

Ein konkretes Beispiel zu dieser Problematik:
im Jahr 2005 beantragte ich einen Kindergeldzuschuß. Der Antrag wurde abgelehnt, da mein Einkommen als Selbständiger zu gering war und ich Ansprüche auf ALG II hätte.
Obwohl ich weniger als gedacht (und im Antrag angegeben) verdiente und noch Familienzuwachs bekam will das Finanzamt laut Steuerbescheid für das Jahr 2005 Steuern von meinem, nach dem obigem Bescheid unter dem Existenzminimum liegenden, Einkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Högl

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Sehr geehrter Herr Högl,

zwischen den Themen Pendlerpauschale und Kinderzuschlag bzw. Existenzminimum besteht meines Erachtens kein direkter Zusammenhang. Deshalb versuche ich, Ihre beiden Fragen nacheinander zu beantworten.

Sie haben Recht damit, dass die Entscheidung über den Wohnort zum Teil eine private Entscheidung ist. Wie man die Pendlerpauschale in diesem Zusammenhang betrachtet, hängt aber sehr wesentlich davon ab, welche Regionen man betrachtet. Wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz in einer Stadt haben und von dort ins Umland ziehen, weil sie dort billiger wohnen können, kann man zu Recht fragen, warum das steuerlich unterstützt werden muss. In den meisten Regionen - wie zum Beispiel in Niederbayern - sieht die Lage jedoch anders aus. Dort leben die Menschen in kleinen ländlichen Orten und pendeln zu ihren Arbeitsplätzen. Wer fordert, dass sie an ihre Arbeitsorte ziehen sollen, fordert damit eine weitgehende Entvölkerung des ländlichen Raums. Viele Partner arbeiten an unterschiedlichen Orten, von Arbeitnehmern wird zunehmend mehr Flexibilität in Bezug auf den Arbeitsort verlangt - beides macht es vor allem auf dem Land unmöglich am gleichen Ort zu arbeiten und zu leben. Deshalb halte ich die steuerliche Berücksichtigung der vollständigen Wegekosten nicht nur für angemessen, sondern für dringend geboten.

Das deutsche Steuerrecht stellt bereits heute das Existenzminimum steuerfrei. Anhand ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass auch sie im Saldo keine Steuern zahlen, wenn sie das erhaltene Kindergeld - das ja Teil des Steuerrechts ist - mit einrechnen. Das von Ihnen beschriebene Problem entsteht jedoch dadurch, dass das Steuerrecht ein einheitliches Existenzminimum berücksichtigt, während das Sozialrecht durch die Berücksichtigung der Kosten der Wohnung zumindest teilweise ein lokales Existenzminimum kennt. In Ihrem Wohnort München ist die Diskrepanz sicherlich am größten, weil das sozialrechtliche Existenzminimum durch durch die hohen Mietkosten vergleichsweise hoch ausfällt, während das steuerliche Existenzminimum diese Mietkosten nicht berücksichtigt. Ich stimme ihnen zu, dass diese Situation unbefriedigend ist. Allerdings lässt sie sich kaum lösen. Ein bundesweit einheitlicher Satz für die Wohnkosten beim Arbeitslosengeld II wäre extrem ungerecht - insbesondere Münchnerinnen und Münchner wären dabei benachteiligt. Genauso wenig umsetzbar wäre jedoch ein regional unterschiedliches Existenzminimum im Steuerrecht. Ohne eine gewisse Pauschalierung, die sicher nicht in jedem Einzelfall gerecht ist, würde das Steuerrecht noch weit komplizierter.

Um zu klären, welche Sozialleistungen in Ihrem Fall bei wahrscheinlich schwankendem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit eventuell in Frage kommen, würde ich ihnen empfehlen, sich an Ihr zuständiges Sozialbürgerhaus in München zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB