Frage an Florian Pronold von Marianne F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Pronold,
ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich freue mich, dass Sie außergewöhnliche Belastungen wie zB die Pflegekosten auf eine möglichst große Solidargemeinschaft verteilen wollen. Ich halte dies für gerecht, zumal JEDER potentiell pflegebedürftige Eltern hat. Niemand aber hat Einfluss darauf, ob die Eltern arm oder reich sind, ob sie eine eigene Altersvorsorge aufbauen konnten, ob die Geschwister leistungsfähig für Elternunterhalt sind usw. Das Risiko, Elternunterhalt leisten zu müssen, ist absolut nicht beeinflussbar, voraussehbar und berechenbar.
Elternunterhalt zahlen genau diejenigen Leistungsträger, die mit ihren Steuern und Sozialabgaben ohnehin bereits einen erheblichen Beitrag zum Sozialsystem und dem Generationenvertrag leisten.
Die Idee der Unionsparteien, den Sozialhilferegress noch auszuweiten, halte ich für anachronistisch. Sie würde außer erhöhten Verwaltungsaufwand und zunehmende Politikverdrossenheit nichts bringen - insbes. keine Mehreinnahmen für den Staat!
§ 6 HGrG verpflichtet den Gesetzgeber, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Sollte dies nicht auch für den Sozialhilferegress gelten?
Wenn der Verwaltungsaufwand höher ist als die damit erzielbaren Einnahmen - wem nützen dann anachronistische Regelungen wie die zum Elternunterhalt? Nüchternen, statistischen Zahlen kann sich doch wohl auch der Sachverstand der Unionsparteien nicht verschließen?
Ich hoffe jedenfalls sehr, dass Sie bei der Reform der Pflegeversicherung Ihre fundierte Meinung zum Thema Elternunterhalt wirksam einbringen können. Ich würde mich natürlich auch sehr freuen, wenn Sie meine zur Zeit laufende Petition zum Bundestag unterstützen würden: www.forum-elternunterhalt.de
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Fruhmann
Sehr geehrter Frau Fruhmann,
meine Haltung zu diesem Thema habe ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 23. Februar erläutert. Die Einnahmen aus dem Elternunterhalt sind tatsächlich relativ gering. Über die Verwaltungskosten der Erhebung dieser Beiträge liegen meines Wissens keine Daten vor.
Die Frage, ob im Sozialsystem grundsätzlich auf Kinder oder Eltern der Bedürftigen zurückgegriffen werden soll oder nicht, ist nicht juristisch zu entscheiden sondern politisch. Deshalb müssten sie sich mit diesen Fragen auch in erster Linie an die Abgeordneten von CSU und CDU wenden, die in diesen Fragen eine andere Auffassung haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB