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Frage von Horst E. •

Frage an Florian Pronold von Horst E. bezüglich Gesundheit

Meine Frage:
Wie kann es sein, das bei gleichem Vermögen und Einkommen (etwa 1000 Euro/Monat) ein bisher Nichtversicherter in der PKV zukünftig mit dem Basistarif den gesetzlichen Höchstbetrag (500 Euro) zahlen muß, und zwar solange, bis sein für das Alter dringend notwendige Vermögen aufgebraucht ist (fast keine gesetzliche Rente), jedoch der der GKV Zugeordnete mit etwas Glück nur den gesetzlichen Mindestbetrag zahlt , sein Vermögen behält. und auch keine erniedrigende Bedürftigkeitsprüfung beim Sozialamt durchführen muß ?
Der Mann im ersten Fall ist über 50 und wird sich aus dieser Situation nie wieder befreien können. Er wird bis ans Lebensende bedürftig sein.

Die enorme Belastung im PKV-Fall sowie die Ungleichbehandlung in den beiden Systemen ist unerträglich. Wenn Bürger pflichtversichert werden, dann muß entweder Gleichbehandlung hergestellt sein oder man muß sich das System in dem man versichert werden will aussuchen können.

Nach meiner Erfahrung hat der größte Teil der Nichtversicherten in den Privatkassen nichts zu suchen und hätte nie dort hineinkommen dürfen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Emge,

die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der die Starken für die Schwachen einstehen. Das heißt, die Versicherten mit höherem Einkommen übernehmen einen Teil der Lasten für die Versicherten mit niedrigerem Einkommen. Deshalb zahlt der GKV-Versicherte in Ihrem Beispiel einen geringen Beitrag. Ich halte dieses System für richtig und gerecht. Mit der Bürgerversicherung will die SPD das Solidarprinzip in der Gesundheitsvorsorge langfristig auf alle Bürgerinnen und Bürger ausdehnen. Das lässt sich jedoch in der Koalition mit CDU und CSU nicht umsetzen.

Privatversicherte haben sich dagegen - mit Ausnahme der Beamten - in der Regel freiwillig gegen die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Als junge, gesunde und gut verdienende Alleinstehende bekommen sie von der PKV ein deutlich billigeres Versicherungsangebot. Das ist deshalb möglich, weil sie sich in der PKV nicht an den Gesundheitskosten der Geringverdiener und Menschen mit höheren Gesundheitsrisiken beteiligen.

Wer sich für die PKV entschieden hat und dann - unerwartet - ein niedrigeres Einkommen hat, kann natürlich nicht auf die Solidarität der GKV-Versicherten zählen, die er selbst aufgekündigt hat. Die Entscheidung für die PKV bedeutet ja gerade, dass man das Gesundheitsrisiko selbst tragen will und es zu Marktpreise versichern will - das gilt dann aber auch in schlechten Zeiten. Eine große Errungenschaft der Gesundheitsreform besteht jedoch darin, dass die Betroffenen nicht mehr aus dem Versicherungsschutz herausfallen, sondern zu dem günstigeren Basistarif in der PKV versichert bleiben. Wie hoch dieser Basistarif bei den einzelnen Versicherungen liegen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - derzeit ca. 500 Euro - ist lediglich die Obergrenze für den Basistarif.

Auch wenn ich im Rahmen von Abgeordnetenwatch bisher ausschließlich Fragen zur Gesundheitspolitik erhalten habe, möchte ich darauf hinweisen, dass ich auf diesem Gebiet keineswegs ein Experte bin. Für weiterführende Fragen wenden sie sich bitte an ein Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Eine Liste der sozialdemokratischen Mitglieder finden sie hier: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,35952,00.html?wp=16&agnr=15
Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB