Frage an Florian Pronold von Georg B. bezüglich Gesundheit
Meine Fragen lauten:
Wenn ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV oder ein Mitglied einer Privatversicherung nach der Einführung der neuen Gesundheitsreform seine Beiträge nicht mehr zahlen kann, bei welcher Krankenkasse werden diese Personen dann versichert? Wer zahlt die Beiträge?
Wenn diese dann ohne Zahlung von Beiträgen evtl. bei der gesetzlichen KV versichert werden müssen, so werde ich ganz schnell auch keine Beiträge mehr zahlen.
Sehr geehrter Herr Burkard,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich sehe keinen Grund zu der Annahme, dass die Versicherungsbeiträge in Folge der Gesundheitsreform deutlich ansteigen - weder für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch in der Privatversicherung. Was die PKV angeht gibt es nach derzeitiger Planung keinen nennenswerten neuen Kostenfaktoren, die eine Beitragserhöhung erzwingen werden, auch wenn die Versicherungskonzerne das anders darstellen. Bei den GKVen wird es durch die Reform zu einer Angleichung der Beiträge kommen, aber nicht zu einer generellen Beitragserhöhung.
Das Problem der steigenden Versicherungsbeiträge besteht unabhängig von der anstehenden Gesundheitsreform und ist im wesentlichen auch durch die schwache Lohnentwicklung verursacht. Während die Einkommen seit einigen Jahren stagnieren steigen die Gesundheitskosten an und nehmen damit einen größeren Teil des Arbeitseinkommens in Anspruch.
Auch die Privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren die Beiträge angehoben, was aber nicht auf politische Entscheidungen zurückzuführen ist.
Tatsächlich sieht die Gesundheitsreform vor, dass in Zukunft niemand mehr aus der Krankenversicherung herausfällt. Dazu ist unter anderem vorgesehen, das die PKVen günstigere Basistarife anbieten müssen. Falls jemand die Beiträge tatsächlich nicht mehr bezahlen kann, - was aber nachgewiesen werden muss - tritt in der GKV wie bisher die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten dafür ein. In der PKV wären - ähnlich dem Verfahren das heute in der GKV gilt - die Beitragsausfälle durch die anderen PKV-Versicherten im Basistarif auszugleichen.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform finden Sie unter www.die-gesundheitsreform.de
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB