Frage an Florian Pronold von Frank T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die europäische Datenschutzgrundverordnung ist seit einigen Tagen in Kraft mit der Folge, daß immer mehr kleine und mittlere Unternehmen und Vereine ihren Internetauftritt offline stellen. Dies u.A. auch deshalb, weil die Bundesregierung versäumt hat, mit nationalen Regeln die Verordnung unseren Bedingungen anzupassen.
Ob und wie werden Sie in dieser Angelegenheit tätig werden?
Mit freundlichem Gruß
T.
Sehr geehrter Herr Thomas,
die Debatte um die EU-Datenschutzgrundverordnung hat bei vielen Vereinen Verunsicherung ausgelöst. Hauptgrund ist die Sorge, Ziel von missbräuchlichen Abmahnungen zu werden.
Die SPD-Fraktion drängt seit Langem darauf, missbräuchliche Abmahnungen in allen Bereichen – nicht nur im Datenschutz – zu verhindern. Die Union hat allerdings schärfere Gesetze in den Koalitionsverhandlungen blockiert.
Dringend nötig ist die Abschaffung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes. Die SPD hat dies im Koalitionsvertrag durchgesetzt, das gilt es jetzt schnell umzusetzen. Der so genannte fliegende Gerichtsstand ermöglicht es Abzockern, vor Gerichten zu klagen, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind. Viele zu Unrecht verklagte Firmen haben deshalb auf Rechtsmittel verzichtet und unberechtigte Schadenersatzzahlungen geleistet.
Zudem müssen die Anwaltsgebühren insgesamt auch im Urheberrecht endlich wirksam gedeckelt werden, was die Union in den Koalitionsverhandlungen blockiert hat. Abmahnungen müssen dem freien Wettbewerb und dem Verbraucherschutz dienen. Abmahnungen dürfen aber nicht Geschäftsmodell für Abzocker werden, die mit freiem Wettbewerb oder Verbraucherschutz gar nichts am Hut haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB