Frage an Florian Pronold von Johannes S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pronold,
da aus den Reihen der SPD aktuell der Wunsch nach einer Vorratsdatenspeicherung wieder sehr laut wird, würde mich dazu Ihr Standpunkt interessieren. Befürworten Sie eine anlaßlose Vorratsdatenspeicherung wie sie aktuell wieder gefordert wird - oder nicht?!
Falls sie diese befürworten, würde mich interessieren wie Sie dies begründen.
Die Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht belegt - siehe auch eindrucksvoll beim letzten Anschlag in Paris. Zudem scheint sie ein ziemlicher Eingriff in die Privatsphäre zu sein ... Was steht also auf der "Habenseite"?
Falls sie selbst dagegenen sein sollten ... was werden sie aktiv unternehmen um eine Vorratsdatenspeicherung zu verhindern?
Vielen Dank!
Josef Semmler
Sehr geehrter Herr Semmler,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundeskabinett hat am 27.05.2015 den Gesetzesentwurf zur „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ beschlossen. In diesem Entwurf wird eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genauestens bezeichneten Verkehrsdaten unter der vollständigen Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also Email – eingeführt. Oberste Richtschnur dabei sind die äußerst strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Der Gesetzentwurf ist restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und auch restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie. Mir war insbesondere der umfassende richterliche Vorbehalt für den Zugriff auf die Daten sehr wichtig.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass die obigen Grundsätze ohne Ausnahmen und Abstriche beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold