Portrait von Florian Pronold
Florian Pronold
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Florian Pronold zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ludwig N. •

Frage an Florian Pronold von Ludwig N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pronold,

bei Ihrer Antwort an Fr. Wuschek schreiben Sie zum Unterschied von CETA und TTIP, dass die Sachlage bei CETA gegenüber TTIP anders ist, weil das Abkommen bereits ausgehandelt ist „und kann wohl nur verändert werden, wenn andere europäische Staaten sich noch unserer Haltung anschließen“. Bezieht sich das Wort „wohl“ darauf, dass Sie es nicht wissen? Können Sie mir den Unterschied erklären, dass bei CETA „das Abkommen bereits ausgehandelt ist“, bei TTIP die Verhandlungen nach wie vor „nicht abgeschlossen sind“? Hat bei CETA bereits eine Abstimmung stattgefunden, die bei TTIP noch aussteht und wann war das? Haben dafür bei CETA die abschließenden Vertragstexte bereits vorgelegen, die bei TTIP noch nicht vorliegen? Oder liegen bei TTIP die Vertragstexte erst vor, wenn, wie bei CETA, die Vereinbarung zwischen EU und dem Vertragspartner unterschrieben wird und nur noch die Ratifizierung in den Ländern ansteht? Kommt es bei TTIP noch zu einer Abstimmung wenn das Abkommen bereits ausgehandelt aber noch nicht zwischen den Vertragspartnern (EU und USA) unterzeichnet ist? Oder ist die Ratifizierung die einzige Abstimmung? Gabriel hat gesagt, bei CETA müssen noch Veränderungen vorgenommen werden in Bezug auf den Investorenschutz. War das nur eine Sprechblase, wenn Deutschland das gar nicht erzwingen kann? Muss CETA nicht in allen Ländern ratifiziert werden um überhaupt in Kraft treten zu können? Werden Sie und die SPD im Bundestag die Ratifizierung ablehnen, wenn es zu keinen Änderungen kommt. Muss die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen mit CETA nicht bereits während der Verhandlungen zu TTIP deutlich machen, was gar nicht zustimmungsfähig ist um nicht am Schluss genauso hilflos dazustehen wie nach Ihrer Meinung wohl bei CETA?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Florian Pronold
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Niederberger,

vielen Dank für Ihre Fragen. Den jeweiligen Stand der Verfahren bei TTIP bzw. CETA können Sie jederzeit auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums abrufen: http://www.bmwi.de/ Gerne gebe ich Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung. Bei CETA hat es am 26.09.2014 eine Einigung gegeben, d.h. die Verhandlungen sind abgeschlossen. Zum weiteren Verfahren: Die Abstimmung im EU-Rat wird erst in 6-9 Monaten erfolgen, dann liegt auch die deutsche Sprachfassung vor. Mit der Übersetzung des Verhandlungstextes geht eine Rechtsförmlichkeitsprüfung einher. Der Rat wird dann Mitte 2015 einen Beschluss für die Unterzeichnung des Abkommens fassen. Anschließend muss das Europäische Parlament – voraussichtlich Ende 2015 - dem Abkommen zustimmen. Danach folgt der Ratifizierungsprozess in den 28 EU-Mitgliedsstaaten, d.h. in Deutschland durch Befassung von Bundesrat und Bundestag. Wenn dieser Prozess erfolgt ist, wird das Abkommen durch einen Beschluss des Rates formal für die EU ratifiziert. Mein Hinweis in der Antwort an Frau Wuschek bezieht sich darauf, dass sich mit der Amtsaufnahme der neuen Europäischen Kommission in der Handelspolitik ein Kurswechsel ergeben könnte. Eventuelle Änderungen im Abkommenstext zu CETA sind nach wie vor möglich, da der Abschluss der Rechtsförmlichkeitsprüfung erst für Frühjahr 2015 vorgesehen ist.

Die Verhandlungen bei TTIP stehen erst am Anfang, d.h. hier gibt es größere Möglichkeiten Einfluss zu nehmen. Die Position der SPD können Sie der Antwort auf die Frage von Frau Wuschek entnehmen. Aktuell laufen die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den USA weiter. Auch bei TTIP handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung um ein so genanntes „Gemischtes Abkommen“, bei dem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. Es bedarf dann sowohl einer Ratifizierung auf europäischer Ebene als auch durch die Mitgliedstaaten. In Deutschland müssen dann Bundestag und Bundesrat zustimmen. Auch das Europäische Parlament muss dem Vertrag zustimmen. Nach Zustimmung erlässt der Rat einen Beschluss über die eigentliche Verabschiedung des Abkommens, mit dem es als ratifiziert gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold