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Frage von Philipp S. •

Frage an Florian Pronold von Philipp S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pronold,

wieder einmal möchte ich Sie auf die extrem ungerechte, zum Teil auch Verfassungswidrige Verfolgung von Cannabis Konsumenten aufmerksam machen.
Folgendes ist geschehen: „ Eine junge Frau ist mit dem Taxi auf dem Weg zu einem Festival. Bereits der Anreiseverkehr wird von der Polizei streng kontrolliert. Auch das Taxi der jungen Frau. Bei der Personen Durchsuchung wurde bei der Frau eine Geringe Menge Marihuana und Haschisch sichergestellt. So gering das die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt. Die junge Frau ist erstmal erleichtert. Doch dann die böse Überraschung. Ein Brief von der Fahrerlaubnisbehörde. Die Behörde hat auf Grund des Cannabisfund erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Frau. Es wird ein Drogenscreenings angeordnet.
Quelle: http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug
Die Frau saß in einen Taxi, war nicht berauscht! In welcher Art und weise kann man der Frau eine nicht Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorwerfen?
Bereits im Jahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass speziell für Cannabis der Besitz von geringen Mengen oder auch der gelegentliche Konsum ohne Verkehrsbezug keine Fahreignungszweifel begründen können und eine solche Überprüfungsanordnung daher verfassungswidrig sei.
Warum sollte man sich an das Betäubungsmittelgesetz oder die Fahrerlaubnisverordnung halten wenn sich nicht mal die Bundesregierung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht hält?
1994 wurde die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert einheitliche Grenzwerte für eine geringe Menge festzulegen. Bis heute ist das nicht geschehen.
Mit den ersten fünf Wörtern unsere Nationalhymne möchte ich mich jetzt schon mal für ihre Antwort bedanken.
Einigkeit und Recht und Freiheit…

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schaffer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schaffer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Zum Thema "Cannabis" habe ich mich auf Abgeordnetenwatch bereits mehrfach geäußert, zuletzt am 08.05.2014 und am 26.08.2014 in meinen Antworten auf Ihre Fragen. An meiner Auffassung hat sich nichts geändert.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB