Portrait von Florian Pronold
Florian Pronold
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Florian Pronold zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helmut P. •

Frage an Florian Pronold von Helmut P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Pronold,

in den letzten Tagen wurde ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az: S19AS5107/13 ER) bekannt, in dem einer im Juli 2013 aus Spanien angereisten Familie ( Eltern + 4 Kinder), zumindest vorläufig , Hartz IV –Unterstützung in Höhe von 1.033 € monatlich zuerkannt wurde.
Außerdem gehe ich davon aus, dass ab dem Einreisedatum bereits Kindergeld fällig wurde.
Diese Familie ist auf „Gut Glück“ eingereist, ohne jemals einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen.
Nach der von Ihnen in diesem Forum einer Antwort an Frau Huber geäusserten Meinung : "Wo Sozialleistungen zu Unrecht beansprucht werden, muss dies unterbunden werden. EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II" dürfte eine Unterstützung hier ja keinesfalls gerechtfertigt sein ! Das ist genau die Gefahr, die wir Bürger aus der grenzenlosen Globalität mit Zahlmeister Deutschland innerhalb der EU sehen. Die etablierten Parteien sollten aus dem Beispiel Schweiz lernen, die Befürchtungen der Bürger ernst zu nehmen, sie nicht einfach in die rechtsgerichtete Ecke zu stellen, sondern den Ursachen nachzugehen. Die Familie aus Spanien ist zu bedauern, dass sie ihre Zukunft nicht in ihrem Heimatland sieht, aber Deutschland kann die Probleme der EU und dieser Welt nicht schultern !
Wie wollen Sie und Ihre Partei diesen Griff in unsere Sozialkassen unterbinden ?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Pögl

Portrait von Florian Pronold
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pögl,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Das Sozialgericht Dortmund hat in seinem Urteil "Zweifel an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU" geäußert und einer arbeitslosen spanischen Familie vorläufig Hartz IV Leistungen zuerkannt. Das Urteil ändert allerdings erst einmal nichts an der in Deutschland geltenden Rechtslage. Im SGB II ist eindeutig geregelt, dass EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten, grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Persönlich halte ich das Urteil des Sozialgerichts Dortmund nicht für gerechtfertigt. Es hat erst einmal auch keine Auswirkungen in Deutschland. Die endgültige Entscheidung liegt jetzt beim Europäischen Gerichtshof.

Für die Sorgen, gerade in den von "Armutseinwanderung" besonders betroffen Städte und Kommunen, habe ich großes Verständnis. Die damit verbunden Probleme sind allerdings durchaus lösbar, man muss sie aber ernst nehmen. In meiner Antwort bei Abgeordnetenwatch vom 14.01.2014 habe ich auf entsprechende Maßnahmen hingewiesen. Ich kann es an dieser Stelle nur noch einmal wiederholen: Dringend erforderlich ist eine konkrete Verbesserung der wirtschaftliche Lage in den betroffenen Ländern. Außerdem brauchen wir in allen Ländern der Europäischen Union den Stopp von Diskriminierung, zum Beispiel von Sinti und Roma.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB