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Frage von Hans-Dieter W. •

Frage an Florian Pronold von Hans-Dieter W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Pronold,

Sie haben mir am 12.01.2011 auf meine Frage nach dem Status der Planungen für die OU Weihmichl/Arth der B299 geantwortet.

Vielleicht können Sie mir jetzt den aktuellen Status über den zu erteilenden "Sichtvermerk" des BMVBS in dieser Sache miteilen und auch dort Ihren Einfluß für eine schnelle Erledigung geltend machen.

Vielen Dank auch im Voraus für eine weitere, aktive Unterstützung der OU Weihmichl/Arth.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Dieter Wien

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Sehr geehrter Herr Wien,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auf meine Frage zum aktuellen Planungsstand bezüglich des Ausbaus der B 299 (OU Neuhausen-Weihmichl-Arth) erhielt ich im am 08. März 2011 folgende Antwort von Dr. Andreas Scheuer (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister): „Es wurde kein Antrag nach § 6 FStrAbG gestellt. Die Umfahrungen von Weihmichl und Neuhausen sind im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Bedarfsplankategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Beide Projekte werden seitens der Bayerischen Straßenbauverwaltung beplant. Für die Umfahrung von Weihmichl liegen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Vorentwurfsunterlagen zur Zustimmung vor und sind in Bearbeitung. Für die Umfahrung von Neuhausen befinden sich die Vorentwurfsunterlagen im Genehmigungslauf bei den bayerischen Behörden.“

Im vom Bundesverkehrsministerium am 15.03.2012 herausgegebenen Investitionsrahmenplan 2011-2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) ist das Projekt leider nicht erwähnt.

Ich werde mich beim Bundesverkehrsministerium nach dem aktuellen Stand der Planungen (Sichtvermerk Vorentwurf) erkundigen und Sie nach Eingang der Antwort in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wien,

inzwischen liegt mir eine Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverkehrsminister, Dr. Andreas Scheuer, auf meine Anfrage vom 26.04.2012 vor. Hier der Wortlaut des Schreibens:

„Für Ihr Schreiben vom 26.04.2012, in dem Sie sich nach dem Sachstand der Planungen zu den Ortsumgehungen Neuhausen und Weih­michl im Zuge der Bundesstraße 299 erkundigen, danke ich Ihnen.
Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der vom Deutschen Bundestag als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz beschlossen wird. Im derzeit geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2004 sind die Ortsumfahrungen Neuhausen und Weihmichl in der Dringlichkeit „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" enthalten. Damit hat der Bundestag die grundsätzliche Notwendigkeit des Vorhabens anerkannt.
Entsprechend dieser Einstufung hat die Bayerische Straßenbauverwal­tung beide Ortsumfahrungen beplant. Die Projektunterlagen für die Ortsumfahrung Neuhausen befinden sich im Bearbeitungs- und Ge­nehmigungslauf bei den bayerischen Behörden. Die Entwurfsunterla­gen für die Ortsumfahrung von Weihmichl liegen dem Bundesministe­rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Zustimmung vor. Die Unterlagen werden derzeit von den zuständigen Fachreferaten geprüft. Aus heutiger Sicht ist beabsichtigt, die Planprüfung im Juli 2012 ab­zuschließen.
Auf dieser Grundlage können anschließend die weiteren Planungs­schritte eingeleitet und das straßenrechtliche Planfeststellungsverfah­ren durch die Bayerische Straßenbauverwaltung vorbereitet werden. Ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass das Vorhaben nach den Möglichkeiten der Finanzierung realisiert werden kann.
Ich weiß um die hohe Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten von Neuhausen und Weihmichl. Ich darf Ihnen daher versichern, dass ich mich für einen zügigen Planungsfortschritt einsetzen werde.“

Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB