Frage an Florian Pronold von Ludwig N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Pronold,
zur Einigung der Koalition bei der Steuersenkung ab 2013 und 2014 heißt es immer wieder, dass hier auch Vorgaben des BGH umgesetzt werden. Können Sie mir das genauer erklären, wie das zu verstehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Niederberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe bei Ihrer Frage davon aus, dass Sie sich nicht auf den BGH sondern auf das Bundesverfassungsgericht beziehen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 153 (169)) muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommenssteuerschuld soviel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedarf. Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums vorlegen. Der letzte Bericht datiert vom 30.05.2011 und ist auf der Bundestagsdrucksache 17/5550 nachzulesen. Hier finden Sie auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung des Existenzminimums. Aktuell beträgt dieses 8004 Euro für einen Alleinstehenden.
Wenn die schwarz-gelbe Bundesregierung ihre Steuersenkungspläne mit dem verfassungsrechtlich abgesicherten Existenzminimum begründet, dann kann sie offensichtlich in die Zukunft blicken und weiß heute schon die genauen Zahlen der Berechnung des Jahres 2013. Sollte die Bundesregierung diese prophetischen Fähigkeiten nicht besitzen, wovon auszugehen ist, dann ist das lediglich ein billiger Trick, um davon abzulenken, dass die geplanten Steuersenkungen auf Pump gemacht werden und ein Programm zur Rettung der dahinsiechenden FDP darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold