Frage an Florian Pronold von martin h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
seit 26 märz 2009 ist das übereinkommen der vereinte nationen für menschen mit behinerung in deuschland verbindlich. im artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit zu machen. wie sollen die behinderten arbeit kommen. gibt es ein programm wie denn menschen geholfen werden kann?
Sehr geehrter Herr Haertle,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des "Internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung", zu der ich gerne Stellung nehme.
Seit dem 26. März 2009 gilt das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen UNO in New York verabschiedete Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, das nach der Bestätigung des Bundestages als Bundesrecht in der Bundesrepublik Deutschland gilt.
In unserem Regierungsprogramm von 2009-2013 finden Sie Antworten auf Ihre Frage nach unseren Plänen, wie wir Menschen mit Behinderungen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen wollen (unter dem Punkt "Soziale Gesellschaft im Wandel" finden Sie einen Unterpunkt "Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit Behinderung").
Wir wollen, dass alle Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft gleichberechtigt aktiv teilhaben und einbezogen werden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für uns Grund, die Reformen von Rehabilitation, Teilhabe und Gleichstellung konsequent fortzusetzen und das Antidiskriminierungsrecht auf europäischer und nationaler Ebene weiterzuentwickeln.
Wir wollen erreichen, dass möglichst alle Menschen mit Behinderungen so lernen, arbeiten, wohnen und leben können, wie sie es selbst möchten. Dafür brauchen wir ein Gesamtkonzept für Teilhabe und Einbeziehung behinderter, pflegebedürftiger und alter Menschen, das sich nicht auf Versorgung beschränkt, sondern an den Bürger- und Menschenrechten dieser gesellschaftlichen Gruppen orientiert.
Für die Umsetzung des Übereinkommens wollen wir einen nationalen Aktionsplan von 2010-2020 in Kraft setzen. Zuerst muss ein gemeinsames Leben und Lernen für alle von der Kita bis zur beruflichen Ausbildung und zum Studium ermöglicht werden. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir eine gemeinsame Erziehung und Bildung erreichen. Parallel zu den Bemühungen der Länder im Vorschul- und Schulbereich, wird der Bund die integrative Berufsausbildung und Weiterbildung, die Übergänge von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter ausbauen und Sozialleistungen auf das Integrationsziel abstimmen.
Zu Ihrer Frage zur freien Wahl des Arbeitsplatzes: Wir haben im Regierungsprogramm beschlossen, dass wir die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter und mehrfachbehinderter Menschen besser durchzusetzen wollen, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einfordern werden und dies soll durch alle Sozialleistungsträger besser unterstützt werden.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir erreichen, dass mehr Menschen mit schwerer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt realistische und dauerhafte Beschäftigungsperspektiven erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold