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Frage von Bruno K. •

Frage an Florian Pronold von Bruno K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Pronold,

als beruflichen Vielfahrer, auf der A3, A92, A9, beobachte ich in letzter Zeit ein stark gehäuftes Aufkommen von grünen Kennzeichen bei LKW- Anhängern.
Aus persönlichen Interesse habe ich die LKW´s, sprich Zugmaschinen deren Anhänger mit deutschen Kennzeichen ausgestattet waren, auf der A3 von Deggendorf bis Regensburg an einigen Tagen gezählt und ausgewertet. Hier meine grob gerundete prozentuale Beobachtung:

20% der deutschen LKW´s mit Anhänger hatten ein normales schwarzes Kennzeichen.
45% der deutschen LKW´s mit Anhänger hatten ein grünes Kennzeichen.
35% ausländische LKW´s hatten einen Anhänger mit grünen deutschen Kennzeichen.

Da stellt sich mir die Frage, gerade wenn man die letzten 35% betrachtet: Wird hier auf Kosten der Allgemeinheit, die Speditionsbranche subventiert?
Meines Wissens entstehen die meisten Kosten sowie Störungen des Berufsverkehrs für Straßeninstandhaltung, durch den LKW- Verkehr. Wie kann es also sein dass ein deutscher Speditionsbetreiber, bei uns mehrere Anhänger pauschal über eine höhere Gebühr der Zugmaschine versteuert, wenn er diese Anhänger anschliessend, mit einer ausländischen Zugmaschine gleichzeitig bewegt und somit steuerfrei transportiert. Diese Pauschalversteuerung wird doch damit begründet dass ein LKW nicht gleichzeitig mehrere Anhänger ziehen kann.

Ist dies SPD der bekannt und was gedenkt Ihre Partei zu unternehmen um den Güterverkehr an dem von ihm verursachten Kosten real zu beteiligen, oder besser endlich dahin zu bringen wo er hingehört: Auf die Schiene natürlich!

B.Krönauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krönauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Infrastruktur und Verkehr, zu der ich gerne Stellung nehme.

In solchen wie von Ihnen geschilderten Fällen ist die Rechtslage klar: Ein inländischer Kraftfahrzeuganhänger, für den nach § 10 Abs. 1 KraftStG keine Steuer erhoben wird, ist bei Verwendung hinter einer ausländischen Zugmaschine zu besteuern. Maßgeblich ist der Zeitraum dieser Verwendung, § 10 Abs. 4 KraftStG sieht jedoch eine Mindestbesteuerung von einem Monat vor. Wird bei Kontrollen der Polizei, des Zolls oder des Bundesamtes für Güterverkehr eine zweckwidrige Anhängerverwendung festgestellt, erfolgt eine Kontrollmitteilung an die Finanzbehörde.

Sie haben völlig Recht, wenn Sie dafür plädieren, dass der Güterverkehr auf die Schiene muss. Auch wir Sozialdemokraten sehen das so. In einem integrierten Verkehrssystem spielt die Schiene eine entscheidende Rolle. Um die Verkehrslast im Personen- und Güterverkehr auch in Zukunft zu bewältigen und unsere Straße dauerhaft zu entlasten, wollen wir die Schiene stärken. Daher setzt sich die SPD für eine Verlagerung von mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene ein. Dies ist auch gelungen. Mit rund 116 Milliarden Tonnenkilometern hat die Bahn 2008 eine neue Rekordleistung im Güterverkehr erreicht. In nur drei Jahren hat sie ihre Leistung um mehr als 20 Prozent steigern können – deutlich stärker als die Straße.
Und wir wollen die Attraktivität des Schienenverkehrs weiter zu erhöhen durch ein leistungsfähiges Schienennetz.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold