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Florian Oßner
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Frage von Bernhard H. •

Hallo, stimmen sie für ein AFD Verbot oder sind sind sie dagegen.Falls nein dagegen keine Stimme von mir. Grüße aus Neufahrn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem AfD-Verbotsverfahren.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Partei dann verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Vertreten allein von extremistischen Positionen ist in unserer Parteiendemokratie als politisch zugespitzter Meinungskampf prinzipiell von den Grundrechten gedeckt, auch wenn uns das sehr missfällt. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Erreichen der von der Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. 

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind mit Blick auf die AfD - zumindest derzeit - aller Voraussicht nach nicht erfüllt. Zwar führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Einschätzung bestätigt. Eine Einstufung als "Verdachtsfall" ist aber nicht gleichzusetzen mit den - erheblich höheren - Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass bei der AfD die Voraussetzungen eines Parteiverbots (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen.

Bei so ungewissen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens, ist es politisch nicht klug, ein solches zu betreiben. Ein Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens, der im Bundestag gestellt würde, müsste erst das parlamentarische Verfahren im Bundestag durchlaufen. Im Innenausschuss könnte die AfD wegen ihres Fraktionsstatus zudem eine öffentliche Sachverständigenanhörung beantragen. 

Das größte Problem sehen wir vor allem darin, dass in einem solchen Parlamentarischen Verfahren die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder im Innenausschuss unter Anwesenheit der AfD berichten müssten, welche Erkenntnisse zur AfD zusammengetragen wurden. Dies wiederum ermöglicht dann der AfD Rückschlüsse zu ziehen, wo, wann und aus welchen Quellen die Dienste an ihre Informationen gelangen. Das Ganze würde der AfD also womöglich mehr nützen als schaden. 

Sie könnte damit über einen längeren Zeitraum öffentlichkeitswirksam ihre Märtyrer-Rolle zelebrieren. Sollte ein Verbotsantrag scheitern, erhielte die AfD faktisch ein verfassungsgerichtliches "Gütesiegel", eine verfassungsgemäße Partei zu sein - dieses Risiko einzugehen, halten wir für nicht vertretbar. 

Die politischen Kräfte der demokratischen Mitte sollten die AfD stattdessen politisch und inhaltlich stellen. Wir wollen keine Symptombehandlung, sondern Ursachenbekämpfung: Die drängenden politischen Probleme Deutschlands müssen gelöst werden, um dem in der Bevölkerung weit verbreiteten Frust entgegen zu wirken. Deswegen legen wir als CSU im Bundestag zu allen Themen, die die Bevölkerung bewegt, eigene Gesetzentwürfe oder Anträge vor, um am Ende Lösungen für unser Land zu erarbeiten. 

Gerne stehe ich für Rückfragen jederzeit bereit.

Mit den besten Grüßen nach Neufahrn

Ihr Florian Oßner MdB