Frage an Florian Oßner von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Oßner,
Die Bundesregierung hat in 2019 das Projekt „Neustart im Team“ (NesT) gestartet.
„Neustart im Team“ (NesT) ist ein zusätzliches Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, die sich in Erstzufluchtsstaaten aufhalten. Im Rahmen der Pilotphase wählt UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) diese Personen in den Staaten Ägypten, Jordanien, Libanon und Äthiopien aus.
Die Aufnahme ist an die Unterstützung durch eine Mentor(innen)gruppe vor Ort gebunden. D.h. indem sich einzelne Menschen oder Organisationen zu einer Gruppe zusammenschließen, können sie Flüchtlinge aufnehmen. Mindestens fünf Personen bilden eine Mentoring-Gruppe. (...)
Die Verpflichtungen sind für die Mentorinnen und Mentoren zeitlich begrenzt und von vornherein kalkulierbar. Sie suchen eine geeignete Wohnung und finanzieren die Kaltmiete für zwei Jahre. Außerdem unterstützen sie die Schutzbedürftigen ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe."
https://www.neustartimteam.de/
Frage 1:
Wie bewerten Sie das Projekt "NesT"?
Laut aktuellen Recherchen der Zeitschrift Stern sollen Mitarbeiter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR gegen Geldzahlungen falsche Papiere ausgestellt haben, mit denen zahlungswilligen Afrikaner ein Platz auf den begehrten Listen des "Resettlement"-Programms ermöglicht wurde, das eigentlich besonders schutzwürdigen Flüchtlingen eine sichere Zukunft (unter anderem In Deutschland) ermöglichen soll.
https://www.n-tv.de/politik/Mitarbeiter-verkauften-wohl-falsche-Papiere-article21497933.html
Frage 2:
Wie gehen Sie als Abgeordneter mit den verlinkten Korruptionsvorwürfen um?
Frage 3:
Werden Sie sich bezogen auf die verlinkten Korruptionsvorwürfe für eine stringente Aufklärung einsetzen?
Frage 4:
Sollten sich diese Korruptionsvorwürfe bestätigen, welche Konsequenzen halten Sie für die deutsche Politik als angebracht?
Viele Grüße, T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Pilotprogramm NesT und Resettlement
Als Resettlement wird die "Neuansiedlung " von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen auf der Grundlage von § 23 Absatz 4 AufenthG bezeichnet. Die Betroffenen haben in dem Land ihrer ersten Zuflucht weder die Perspektive auf Integration noch eine Möglichkeit auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland. Darüber hinaus muss eine besondere Schutzbedürftigkeit gegeben sein (z.B. Kinder, kranke Menschen oder Opfer von Gewalt und Folter). Der sich aus diesen beiden Aspekten ergebende sogenannte "Resettlementbedarf" wird vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) nach festgelegten Kriterien und Verfahren geprüft und festgestellt. Nur solche Fälle werden Resettlement-Staaten, u.a. Deutschland, zur Aufnahme vorgeschlagen.
Es ist jedoch keineswegs so, dass die durch den UNHCR vorgeschlagenen Personen für Resettlement automatisch in Deutschland aufgenommen werden. Vielmehr schlägt der UNHCR nach seinem internen Prüfverfahren dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchtete lediglich zur Auswahl vor. Diese durchlaufen anschließend eine nochmalige Prüfung durch das BAMF und durch deutsche Sicherheitsbehörden. Die Letztentscheidung darüber, ob eine Person, die Deutschland vom UNHCR für Resettlement vorgeschlagen wurde, aufgenommen wird, obliegt also dem BAMF.
Über das Pilotprogramm NesT werden ebenfalls nur Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen, die nach denselben Verfahren seitens UNHCR und der deutschen Behörden vorgeschlagen und ausgewählt werden. Der Unterschied besteht darin, dass „NesT-Flüchtlinge“ nach ihrer Einreise nach Deutschland von einer privaten Mentorengruppe bei ihrem Ankommen in Deutschland unterstützt werden.
Gerade weil durch die Resettlement-Programme besonders schutzwürdigen Menschen geholfen werden soll, muss den von Ihnen angesprochenen Korruptionsvorwürfen natürlich mit aller Konsequenz nachgegangen werden. Wir wissen, dass UNHCR eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, um die Verfahren soweit wie möglich risikofest zu gestalten und diese Mechanismen kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Nach meinen Informationen steht das unter anderem für Resettlement zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dazu bereits in engen und fortlaufenden Kontakt mit dem UNHCR.
Hoffentlich konnte ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein und stehe Ihnen bei weiteren Fragen oder Anmerkungen jederzeit zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Ihr Florian Oßner