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Florian Oßner
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Frage von Martin M. •

Frage an Florian Oßner von Martin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oßner,

drei Monate nach dem Ende meines Studiums 1989 wurde ich zum Grundwehrdienst eingezogen. Insofern die Arbeitgeber in dieser Situation Abstand davon nehmen, mich einzustellen, bin ich in meiner Wettbewerbsfähigkeit gemindert.

Nach dem Grundwehrdienst nahmen die Arbeitgeber davon Abstand mich einzustellen, weil der Übergang vom Studium zur Beschäftigung unterbrochen wurde. Es kann auch zu keiner anderen Einschätzung kommen, wenn ich nach 90 Bewerbungen und knapp eineinhalb Jahren doch einen gefunden habe. Mein Problem besteht darin, dass ich seit meiner Entlassung aus dem Grundwehrdienst nicht mehr auf den Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig bin, um mir einen wettbewerbsfähigen Arbeitplatz zu bekommen. Bei mir baut jeder Lebenslauf rekursiv auf einen anderen Lebenslauf auf, der auf den Arbeitsmarkt schwierig zu vermitteln ist. Ich schleppe durchgehend seit meiner Dienstzeit einen Lebenslauf mit mir, der das berufliche Fortkommen unzumutbar erschwert. Ich habe mehr Jahre mit der Suche nach einer Beschäftigung verbracht, als ich in Beschäftigung war. Wenn ich auf den anderen Seite mit meinen ehemaligen Mitstudenten spreche, die nach dem Studium nicht eingezogen wurden, dann weisen sie einen tadellosen Lebenslauf auf. Wenn ich mit meinen Kommilitonen rede, der nach dem Studium ebenfalls eingezogen wurde, dann erfahre ich, dass er eine Beschäftigung annehmen musste, für die er bei weitem überqualifiziert wurde.

Insoweit ich durch die Dienstzeit vor und nach dieser Zeit in meiner Wettbewerbsfähigkeit gemindert bin, wurde ich durch die Bundeswehr in meiner meiner beruflichen Persönlichkeit verletzt. Meine Fragen sind:
1. Wie soll nach Ihrer Vorstellung meine Persönlichkeitsverletzung geheilt
werden?
2. Wer ersetzt mir meinen, durch die Persönlichkeitsverletzung verursachten
Schaden?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mühlbauer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

aufrichtigen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gut kann ich Ihre sehr missliche Lage verstehen.
Jedoch fällt es mir beim besten Willen schwer, eine tatsächliche Persönlichkeitsverletzung in Ihrem Fall aufgrund der Ableistung des Grundwehrdienstes zu erkennen. Auch ich selbst durfte den Grundwehrdienst ableisten.

Mit den besten Grüßen
Ihr Florian Oßner

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