(...) Gresser hatte vielmehr schriftlich und unter Beifügung von Kopien von Twitter-Tweeds die Justizministerin darauf hingewiesen, dass möglicherweise eine Veranstaltung der Ministerin am 10.6.2013, in der es um "Facebook & Co" gehen sollte, untechnisch gesprochen "gestört" werden könnte. Das hatte aber mit der "Causa Mollath" nichts zu tun, sondern mit familienrechtlichen Fragen. Um die Frage, ob dieser Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht, haben Beamte der zuständige Polizeiinspektion im Auftrag der Polizei, nicht der Justiz, Frau Prof. (...)
(...) Ich sehe keinen Anlass dafür, Zeugen unterschiedlich zu behandeln. Ich begegne allen mit der Höflichkeit, die ich für normal halte und die wahrscheinlich auch Sie erwarten würden, wenn Sie Zeuge wären. Wie Sie aus einer Videosequenz von 12 Sekunden, in der man sieht, wie ich mich vom Zeugen verabschiede, irgendwelche Rückschlüsse auf meine Würdigung seiner Person oder Aussagen ziehen können, bleibt Ihr Geheimnis. (...)
(...) Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist es nicht, in die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte einzugreifen, weil die Gewaltenteilung uns dies verbietet. Die Frage, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in die Psychiatrie eingewiesen wurde ist daher nicht Gegenstand unseres Untersuchungsausschusses. Dies ist vielmehr Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens. (...)
(...) Wieso sollte ich Fehlentscheidungen von Gerichten ausschließen? Wo Menschen tätig sind, passieren Fehler, nicht nur bei Juristen, auch bei Psychiatern. (...)
Sehr geehrter Herr Beuter,