Frage an Florian Herrmann von Hans-Georg B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich gehe davon aus, dass Sie als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und dem Anwalt von Herrn Mollath kennen (http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html).
Haben Sie Verständnis dafür, dass Menschen die den Fall Verfolgen, wie z.B. Prof. Müller schreiben: „Der Beschluss des LG Regensburg, Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs.2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, … wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths (endgültige) Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz.“ (http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe)?
Haben Sie Verständnis dafür, dass Bürger dieses Landes sich wundern, dass eine‚ Menschen nach eintägiger Hauptverhandlung wie nebenbei (ohne dass der Vorsitzenden Richter das Verteidigungsvorbringen des Betroffenen gelesen hat) für unbegrenzte Zeit weggesperrt wird, aber mehr als drei Monate nicht ausreichen, einen Wiederaufnahmeantrag zu prüfen? Halten Sie es für akzeptabel, dass ohne eine Würdigung des Verteidigungsvorbringens Menschen weggesperrt werden?
Der Richter Eberl hat im UA über „eine Hölle an Belastungen“ z.B. bei der Verschriftlichung eines Diktats am AG Nürnberg berichtet (http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-gegen-gustl-mollath-eine-hoelle-an-belastungen-1.1675612 ). Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Berichte vom Richter Eberl über solche Zustände?
Ist nicht schon nach den Einlassungen des Richters Eberl ein Ergebnis des UAes, dass bayrische Gerichte besser ausgestattet werden müssen? Oder sehen sie diese Aussage von Herrn Eberl nur als Versuch seien Fehler auf Umstände abzuschieben?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ich habe Verständnis dafür, wenn Bürgerinnen und Bürger Kritik an Urteilen oder sonstigen Entscheidungen von Gerichten äußern. Mir geht das auch immer wieder so. Aber ich respektiere die Unabhängigkeit der Justiz. Weder unser Untersuchungsausschuss noch der Landtag generell können Entscheidungen von Gerichten aufheben oder hierauf Einfluss nehmen. Das halte ich auch für richtig, weil das Prinzip der Gewaltenteilung eine zentrale Errungenschaft unserer rechtsstaatlichen Ordnung ist.
Im Übrigen werden wir die Erkenntnisse aus den Akten und den Zeugenvernehmungen am Ende des Untersuchungsausschusses im Schlussbericht darstellen und die dem Untersuchungsausschuss gestellten Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann