Frage an Florian Herrmann von Ingo B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Herrmann,
nach Presseberichten soll Richter Brixner bei seiner Anhörung vor dem UA eingeräumt haben, er habe die Verteidigungschrift des damaligen Angeklagten Mollath nicht gelesen.
Anderseits soll er lange vor Abschluss der psychiatrischen Begutachtung und vor dem Urteil bei der Steuerfahndung angerufen und den Eindruck vermittelt haben, Mollath sei ein "Spinner" (so die Zeugenaussage eines Finanzbeamten).
Teilen Sie als rechtskundiger Abgeordneter meine Auffassung, dass solche Fehlleistungen, wenn sie im Prozess bekannt gewesen wären, zum Ausschluss des Richters hätten führen müssen?
Lässt Sie dieses Verhalten des Richters gleichgültig oder teilen Sie die Sorge vieler Bürger, aus Anlass einer "Beziehungstat" in die Fänge der bayerischen Justiz zu geraten?
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Buchelt
Sehr geehrter Herr Buchelt,
Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir befinden uns derzeit in der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses. Die Bewertung der Akten und Zeugenaussage zur Beantwortung der dem Ausschuss gestellten Fragen erfolgt dann und wird sich im Abschlussbericht wiederfinden. Bei der Erstellung des Abschlussberichtes sind für uns dann ausschließlich die Ergebnisse der Beweisaufnahme maßgeblich, nicht Presseberichte oder ähnliches.
Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist es nicht, in die Entscheidungen der unabhängigen Gerichte einzugreifen, weil die Gewaltenteilung uns dies verbietet. Die Frage, ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht in die Psychiatrie eingewiesen wurde ist daher nicht Gegenstand unseres Untersuchungsausschusses. Dies ist vielmehr Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann