Frage an Florian Herrmann von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
in Ihrer Antwort vom November 2011 zu Ihrer Haltung, ob Bayern nach § 172 Bundesbaugesetz einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation erlassen sollte, verneinten Sie dessen Sinnhaftigkeit und verwiesen stattdessen auf die Wohnungspolitik der Landeshauptstadt München.
Mittlerweile steht Presseberichten nach die Staatsregierung dem Vorhaben positiv gegenüber. Möglicherweise reifte diese Erkenntnissen anhand der Zuzugsprognosen für den Großraum München, denen schlicht und einfach nicht mehr die erforderlichen Flächen für Wohnungbau gegenüberstehen. Möglicherweise haben auch die kürzlichen Berichterstattungen (Danklstr. 7, Corneliusstr. 20 ...) den Meinungsumschwung herbeigeführt.
Werden Sie auch künftíg gegen einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen § 172 Bundesbaugesetz stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl