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Florian Herrmann
CSU
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Frage von Stefan L. •

Werden Sie sich für eine bayernweite HotSpot-Regelung und damit für eine Rückkehr zur Maskenpflicht in Grundschulen einsetzen?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

die Infektionszahlen sind derzeit so hoch wie nie zuvor. Gleichzeitig müssen seit heute müssen Grundschüler im Unterricht keine Masken mehr tragen. Ich fordere Sie als Elternbeirat dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass bayernweit die HotSpot-Regelung aktiviert wird und im Unterricht wieder Maske getragen wird. Es ist vollkommener Irrsinn, auf diese einfache Schutzmaßnahme in Innenräumen zu verzichten, während im Pausenhof, wo die Kinder herumlaufen und Abstand halten können, die Maske aufbehalten werden muss.
Die PCR-Tests schützen die Kinder zu spät vor Ansteckung. Die Wissenschaft (u.a. Dr.Keppler, Virologe aus München, Dr.Drosten) ist ganz überwiegend der Meinung, dass der sehr effiziente und minimal invasive Basisschutz Maske nicht ohne weiteres aufgegeben werden darf.
Familienangehörige mit Vorerkrankungen werden durch den Verzicht ohne Not in Gefahr gebracht.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

es ist und bleibt erklärtes Ziel der Staatsregierung, die Schulen offen zu halten und auch bei hohen Inzidenzen und hoher Krankenhausbelastung weitestgehend Präsenzunterricht zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte bestmöglich geschützt werden. Mit Blick auf die zuletzt wieder ansteigende Pandemieentwicklung – gerade auch unter Kindern und Jugendlichen – setzt Bayern daher seinen Kurs der Vorsicht und Umsicht fort und nutzt die Möglichkeiten, die der Bund den Ländern nachdem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz belässt, um wichtige Corona-Schutzmaßnahmen zunächst bis zum 2. April 2022 aufrechtzuerhalten. Danach ist ein Großteil der Schutzmaßnahmen (wie die Maskenpflicht in Schulen) aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben nur noch in Hotspots möglich – insb. dort, wo aufgrund hoher Infektionszahlen eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Die hiernach erforderliche Beurteilung der Infektionslage und die Entscheidung über die Anwendung der Hotspotregelung obliegt dem Landtag. Im Anschluss kann die Staatsregierung konkrete Maßnahmen beschließen.

Das hohe Schutzniveau der PCR-Pooltestungen ermöglicht es – auch zum Wohle der Kinder – die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Sitzplatz aufzuheben: Seit Montag, 21. März 2022, ist die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer am Platz für die Grundschulstufe sowie an Förderschulen aufgehoben. In einem zweiten Schritt entfällt für Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz ab Montag, 28. März 2022, dann auch für die 5. und 6. Klassen. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht an den übrigen Schularten bzw. in den übrigen Jahrgangsstufen (wo keine PCR-Pooltestungen stattfinden) zunächst noch fort.

Seien Sie versichert, dass die Staatsregierung das Geschehen laufend im Blick behält und – sobald es die Situation erfordert – im rechtlichen Rahmen mögliche und nötige Anpassungen vornehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Herrmann

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