Frage von Jan S. • 20.08.2023
Sehr geehrte Herr Hermann, Würden Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?
Vielen Dank im Voraus!
Antwort von Florian Herrmann CSU • 25.08.2023
Sehr geehrter Herr S.,
die Hürden für ein Parteiverbot sind sehr hoch. Alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen genügt dem Bundesverfassungsgericht nicht. Es muss hinzukommen, dass die Partei aktiv kämpferisch, aggressiv auf die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung abzielt und die Erreichung dieses Ziels nicht völlig aussichtslos erscheint. Lassen sich diese Voraussetzungen nachweisen, das ist erforderlich, werde ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einsetzen. Den Antrag können allerdings nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Bayerische Staatsregierung ist hierzu nicht befugt.
Mir freundlichen Grüßen
Florian Herrmann