Frage an Florian Herrmann von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
Als Freisinger sind Ihnen die Nöte der Münchner Mieter sicherlich nicht fremd.
Nach § 172 Bundesbaugesetz können die Länder einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation erlassen.
Am 19. Oktober haben Sie sich gegen einen Genehmigungsvorbehalt ausgesprochen. Ich möchte Sie daher fragen:
* welche besseren Konzepte Sie zum Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulation haben?
* ob Sie der Meinung sind, dass § 172 Bundesbaugesetz geändert werde müsste und es den Kommunen freigestellt werden sollte, von sich aus einen Genehmigungsvorbehalt einzuführen? Schließlich kennen diese die Nöte Ihrer Bürger besser als das die Bundesländer, die ja in vielen Regionen mit gegenteiligen Problemen (Bevölkerungsschwund) zu kämpfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl
Sehr geehrter Herr Högl,
die Thematik der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen ist in Freising weniger ein Thema, trotzdem ist mir das Thema natürlich bekannt. Die Mietsituation dürfte in der Landeshauptstadt sicher eines der gravierendsten Probleme sein. Die CSU-Landtagsfraktion hat in der letzten Legislaturperiode Initiativen zum Milieuschutz und zum Erhalt von Mietwohnungen ergriffen. Von der Möglichkeit des § 172 BauGB, die Sie ansprechen, hat die Hansestadt Hamburg als einziges Bundesland Gebrauch gemacht, letztlich aber auch ohne Erfolg. Es hat dort in der Vergangenheit drei Erhaltungssatzungsgebiete gegeben, jetzt gibt es nur noch eines. Für die Entscheidung bei uns im Landtag waren aber die Erfahrungen aus den anderen Ländern wichtig, die auch umfassend evaluiert wurden. Diese haben eben gezeigt, vgl. Hamburg, dass der Erfolg dieser Maßnahme insgesamt nur sehr überschaubar ist. Die Kollegen aus München gehen davon aus, dass auch der Genehmigungsvorbehalt nur wenig daran ändern würde. Bestenfalls lassen sich Umwandlungen kurzfristig aufschieben, langfristig aber nicht. In Hamburg sind die Mieten in den Erhaltungssatzungsgebieten genauso gestiegen wie in der restlichen Stadt. Wir gehen daher davon aus, dass der vorgeschlagene Weg in der Sache nichts bringt, sondern nur zu mehr Verwaltungsaufwand führt.
Stattdessen ist vielmehr die künftige Wohnungspolitik der Landeshauptstadt München selbst zu überdenken. Der Landtag kann nicht laufend Spezialgesetze für München erlassen. Der Ruf nach dem Landesgesetzgeber ist doch erst das allerletzte Mittel. Vielmehr muss die Landeshauptstadt die Möglichkeiten, die sie selbst hat, auch ausschöpfen. Ein Weg wäre eine aktive Wohnraumpolitik des Münchner Stadtrats sowie die Ausweitung des Angebots an Wohnungen. Dies hat übrigens - in Hamburg - auch der ehemalige Vorstand der dortigen Wohnungsbaugesellschaft so gesehen, wohl gemerkt ein SPD-Mitglied und überparteilich anerkannter Fachmann. Der Schlüssel liegt nach unserer Sicht in einer aktiven Flächenpolitik. Die Landeshauptstadt muss sich eben den Vorwurf gefallen lassen, dass sie Grundstücke nur sehr dosiert und hochpreisig abgibt, sie ist mithin selbst ein Teil des Problems, statt der Lösung. Das tut sie nämlich, wenn sie sich letztlich als Flächenspekulant betätigt. So wurde z.B. in Freiham in den letzten 20-30 Jahren gar nichts gemacht. Wenn die Stadt selbst so zögerlich an die Themen herangeht, die sie selbst im Griff hätte, dann kann man eben nicht von aktiver Wohnungspolitik sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Herrmann