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Florian Bernschneider
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Frage von Günter B. •

Frage an Florian Bernschneider von Günter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

ich habe bis jetzt drei insolvente Mieter in Folge gehabt. Zwei Mieter haben sich bereits insolvent gemeldet. Einer steht kurz bevor. Bei diesem dritten Mieter habe ich 18 Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Was mich an der ganzen Sache nervt, ist die Tatsache, dass die Schuldner diese Insolvenzmeldung massiv missbrauchen und sogar noch mit Insolvenz drohen. Es ist auch so, dass dieser Schuldner noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat und eine vierstellige Summe zurückerhalten würde. Weshalb kann der Gesetzgeber nicht endlich ein Gesetz erlassen, dass der Schuldner alles dafür tun muss aus den Schulden herauszukommen bevor er sich insolvent meldet.
Mir kommt es so vor, dass die Schuldenberater geradezu darauf warten, dass ein Gläubiger dem Insolvenzplan nicht zustimmt um sich dann in die Insolvenz zu flüchten. In meinem Fall wusste der Schuldenberater schon am 7.5.13, was ich am 12.5.13 (Fristsetzung) antworten würde. Obwohl ich ihm am 7.5.13 noch überhaupt keine Antwort abgegeben habe.
Dieses ganze Insolvenzgesetz gehört so schnell als möglich in die Tonne. Quoten unter 10 Prozent von der Schuld anzubieten sind eine Frechheit. Hier sind einfach nur noch Tür und Tor von kriminellen Machenschaften geöffnet. Jeder kann Schulden anhäufen so viel er möchte und dann bietet man knapp 10 Prozent oder sogar Null Prozent an, in der Hoffnung dass der Gläubiger nicht zustimmt und man überhaupt nichts mehr an die Gläubiger bezahlen muss und das was übrig bleibt behält der Insolvenzverwalter. Das kann für Gläubiger in keiner Weise eine nicht einmal annähernd zufriedenstellende Lösung sein. Ich habe auch schon Petitionen eingereicht aber noch keine Antwort erhalten.
Weshalb wird es den Schuldnern so einfach gemacht?
Wann gibt es hier endlich ein Gesetz, dass keine Insolvenz mehr möglich ist, bevor man nicht alle Mittel ausgeschöpft hat an Geld zu kommen (z.B. Abgabe der Steuererklärung, Beantragung aufstockendes Hartz IV)?

MfG
Günter Bareiß

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bareiß,

das Restschuldbefreiungsverfahren ist gerade erst reformiert worden. Dabei wurden zahlreiche Punkte aufgegriffen und verbessert, die Sie - wie ich finde zu Recht - kritisieren. Ziel der Reform war es, die Ansprüche von Schuldnern und Gläubigern wieder in einen gesunden Ausgleich zu bringen. Deshalb haben wir beispielsweise die von Ihnen angesprochene sog. „Mindestbefriedigungsquote“ auf 35 Prozent angehoben. Nur wenn ein Schuldner diese Quote erreicht und zudem die Verfahrenskosten trägt, kann er von einer Halbierung der Restschuldbefreiungsfrist von sechs auf drei Jahre profitieren.

Damit wird ein starker Anreiz gesetzt, sich bei der Bedienung der Gläubigerforderungen deutlich mehr als bisher anzustrengen. Auf Ihren konkreten Fall gemünzt bedeutet dies beispielsweise, dass der insolvente Mieter sehr wahrscheinlich aus eigenem Antrieb eine Steuererklärung abgeben wird, um die erwartete Steuerrückzahlung für die Erfüllung der 35-Prozent-Quote verwenden zu können.

Zudem haben wir mit der Neuregelung des Restschuldbefreiungsverfahrens dafür gesorgt, dass das sog. „Bankenprivileg“ im Insolvenzverfahren abgeschafft worden ist. Alle Gläubiger haben nun gleichberechtigte Ansprüche auf Bedienung ihrer Ansprüche aus laufenden Lohnzahlungen des Schuldners. Auch ein sog. „Fiskusprivileg“, mit dem statt der Banken womöglich der Staat im Insolvenzverfahren vorrangig bedient worden wäre, haben wir als Liberale verhindern können - denn Steuerstraftatbestände bleiben weiterhin gänzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Sehr geehrter Herr Bareiß, vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen Erfahrungen kann ich Ihre Verärgerung über den bisherigen Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens durchaus verstehen. Ich bitte Sie aber, daraus keine gänzliche Ablehnung dieses Verfahrens zu folgern. Es muss immer eine zweite Chance für Menschen geben, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Natürlich darf dies aber nicht Tür und Tor für Missbrauchsmodelle (Stichwort Ketteninsolvenz) öffnen.

Übrigens setzen wir uns als FDP auch anderer Stelle dafür ein, dass Ihre Rechte als Vermieter auch weiterhin gewahrt werden: Alle übrigen Parteien fordern derzeit eine Mietpreisbremse - wir Liberale wissen aber, dass ein solches Instrument die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht löst, sondern nur weiter verschärft, indem es die Wohnraumvermietung - zusätzlich zu dem von Ihnen aufgeworfenen Problem der möglichen Mieterinsolvenz - noch unattraktiver macht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Bernschneider