Frage an Florian Bernschneider von Ralf B. bezüglich Verkehr
Nachtflüge am Braunschweiger Flughafen
Sehr geehrter Herr Bernschneider,
die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg leidet in zunehmendem Maße unter nächtlichem Fluglärm, verursacht durch eine fast unbegrenzte Zahl erlaubter Nachtflüge.
In Ihrer Presseerklärung "FDP unterstützt OB Hoffmann und den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg"
vom 28.5.2013 heißt es u.a.: "... Aus diesem Grund unterstützen wir die klar definierte Regelung der Nachtflugbewegung am Flughafen, sodass auch in Zukunft pro Woche nur ein Flugzeug (52 pro Jahr) in der Nacht landen und starten darf."
In der gleichen Erklärung heißt es dann aber: "Der FDP Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Florian Bernschneider verweist auf die Flugbewegungen, wonach im Jahr 2012 durchschnittlich drei Starts oder Landungen in der Nacht durchgeführt wurden."
Dies sind dann statt 52 bereits 1.095 Flugbewegungen bei Nacht pro Jahr.
Im "Durchblick" vom Juni 2013, Ausgabe 29, erklärt die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH schließlich: "Laut Betriebsgenehmigung sind an diesem Flughafen somit zwischen 22 und 6 Uhr Flüge nur im eingeschränktem Umfang möglich. In dieser Zeit dürfen täglich nicht mehr als sechs Flugbewegungen (Starts und Landungen) stattfinden."
Dies entspricht 2.190 erlaubten Flugbewegungen pro Jahr in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.
Fragen:
1. Wie beurteilen Sie Ihre verharmlosend erscheinende Aussage zu
52 Nachtflügen pro Jahr im Hinblick auf die tatsächlich erlaubten
2.190 nächtlichen Flugbewegungen pro Jahr?
2. Welche Unterstützung lassen Sie angesichts Ihrer Unterstützung für OB Hoffmann und für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg der lärmgeplagten Bevölkerung angedeihen?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Ralf Beyer
Sehr geehrter Herr Beyer,
grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Flugbewegung in einer freiwilligen Vereinbarung im Rahmen des Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht eingeschränkt wurde. In dem Verfahren wurde vereinbart, dass pro Nacht nicht mehr als sechs Flugbewegungen mit mehr als 75 dB(A) Außenwert in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Ortszeit) durchgeführt werden dürfen.
Darüber hinaus gibt es in der nächtlichen Kernzeit von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr im Jahresdurchschnitt nicht mehr als eine Flugbewegung pro Woche. Diese Auflagen werden gemäß der Sondersitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg in einem öffentlichen Protokoll festgehalten. Dieser Argumentation, die der Oberbürgermeister Hoffmann ausführlich in der Braunschweiger Zeitung begründet hat, wollte ich mit der von Ihnen zitierten Pressemitteilung Nachdruck verleihen.
Sehr geehrter Herr Beyer, mir ist durchaus bewusst, dass Ihre Haltung zu diesem Thema eine andere ist als die der Freien Demokratischen Partei und der Stadt Braunschweig. Trotzdem werbe ich für den Flughafen, da er für unsere Region ein wichtiger Standortfaktor ist. Selbstverständlich werden wir Liberale auch das Thema Lärmschutz weiterhin auf der politischen Agenda haben. Dies erkennen Sie zum Beispiel daran, dass der sogenannten „Schienenbonus“ auf Betreiben der FDP-Bundestagsfraktion gekippt wurde, um Anwohner von Schienenstrecken zukünftig vor Lärm zu schützen.
Allerdings läuft es beim Thema Lärmbelästigung immer auf eine Abwägung zwischen dem Interesse an einer guten Verkehrsanbindung einerseits, von der Menschen und Unternehmen der Region profitieren, und andererseits den Interessen der direkten Anwohner hinaus, die sich gestört fühlen.
Wie in der Pressemitteilung formuliert, halte ich die gefundene Regelung beim Forschungsflughafen Braunschweig für einen ausgewogenen Kompromiss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Bernschneider