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Florian Bernschneider
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Frage von Daniel S. •

Frage an Florian Bernschneider von Daniel S. bezüglich Gesundheit

Vielen Dank Herr Bernschneider, für Ihre Antwort.

Ich frage mich nur ob sie genau gelesen haben. Mein Sohn kam vor meiner Ehe! Weil der Sachbearbeiter der gesetzlichen KV meiner Verlobten die Hartz IV bezog, unseren Sohn wegen seines Herzfehlers und weil meine Verlobte wegen Ihrer Arbeitslosigkeit als zu teuer für die Barmer Ersatzkasse befand haben wir notgeheiratet! ! ! Marktorientiert, unsolidarisch ausgesondert von einer gesetzlichen Kasse! Wer kontrolliert also unsere Krankenkassen und gilt das Solidarprinzip noch? Meine Mutter musste sterben weil sie fallpauschal nach den gesetzlichen Katalog der KV zu teuer wurde. Eine Pflege wurde Ihr versagt. Krankenkasse in diesen Fall die AOK. Innerhalb von einer Familie haben wir drei verschiedene Fälle erlebt die uns an unseren Gesundheitssystem stark zweifeln lassen. Ich selbst wurde wie schon gesagt nach einen Notfall zwischen den Jahren kurz nach dem Tod meiner Mutter auf eine Entbindungsstation eingeliefert! Es fehlte an einfachen medizinischen Gerät und an Fachpersonal und Pflegepersonal. Wir sind eine Ware geworden. Nur wenn man an uns verdienen kann zählen wir noch! Das ist Deutschland 2013. Vielen dank für den Hinweis auf den Patientenbeauftragten. Wer sich keinen Anwalt oder die Pflege leisten kann muss also sterben?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Senger,

natürlich gilt in der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin das Solidarprinzip. Bei der Verteilung der Krankenkassenbeiträge aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen einen sogenannten Risikostrukturausgleich. Dieser bemisst sich an der jeweiligen Risikostruktur ihrer Versicherten (Verhältnis älterer zu jüngeren Versicherten, Art und Häufigkeit bestimmter Krankheiten, etc.) und soll eben genau das verhindern, was Sie bzw. Ihre Frau bei der Barmer GEK leider erleben mussten: Nämlich dass gesetzliche Krankenassen Versicherte aus Kostengründen ablehnen bzw. Leistungen nicht gewähren.

Denn die Rechtslage ist eindeutig: Gesetzliche Krankenkassen dürfen weder Neumitglieder ablehnen noch Bestandsmitglieder aus der Versicherung drängen. Trotzdem gibt es leider immer wieder Fälle, in denen genau dies versucht wird. Auf Basis dieser - wenn auch krassen - Einzelfälle schließe ich allerdings nicht, dass das grundlegende Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr gelten würde.

Sehr geehrter Herr Senger, ich kenne wie gesagt nicht alle Hintergründe Ihres konkreten Falls. Dennoch kann ich mir in Bezug auf Ihre Mutter nur schwer vorstellen, dass ihr - sofern sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert war - eine Pflege gänzlich verweigert wurde. Dass es dagegen an Feiertagen zu personellen Engpässen bei den Krankenhausbelegschaften kommen kann, ist durchaus möglich und auch nachvollziehbar. Insbesondere bei kleineren Krankenhäusern ist es auch nicht ungewöhnlich, dass Abteilungen geschlossen bzw. räumlich zusammengelegt werden, um die Patientenversorgung auch mit geringerer Personaldecke gewährleisten zu können.

Zu Ihrem letzten Punkt: Um Ihre Rechte als Patient durchzusetzen, brauchen Sie keinen Anwalt. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung steht jedem Bürger zur Verfügung. Ein weiterer Weg ist, sich mit konkreten Anliegen an den zuständigen Landtags- oder Bundestagsabgeordneten oder auch an die Presse zu wenden, um Öffentlichkeit herzustellen - am besten natürlich, bevor sich aus der ungerechtfertigten Behandlung bereits unumkehrbare Konsequenzen ergeben haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Bernschneider