Frage an Florian Bernschneider von Hakan K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bernschneider,
ich mache dieses Jahr mein Abitur und meine Präsentationsprüfung beschäftigt sich mit dem Thema "Organspende in Deutschland - Inwieweit hebelt der Manipulationsskandal das Transplantationsgesetz von 2012 aus?".
Meine Frage wäre, ob Sie wissen wie die Stimmenverhältnisse um den Beschluss zum erweiterten Transplantationsgesetz im Bundestag aussah und ob Sie vielleicht wissen was nun gegen die sinkende Zahl an Organspendebereitschaft durch die Skandale getan wird?
Ich hoffe, dass Sie mir schnellst möglich antworten können. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Kargin
Sehr geehrter Herr Kargin,
die Neuregelung der Organspende durch das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ (so der offizielle Titel) wurde seinerzeit mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet. Da es sich jedoch nicht um eine namentliche Abstimmung handelte, lässt sich das genaue Stimmen- bzw. Mehrheitsverhältnis nur schätzen. Anhaltspunkte hierfür können sowohl das Plenarprotokoll ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17182.pdf, Seite 31f ) als auch das Video der Abstimmung ( http://dbtg.tv/fvid/1717265 ) geben. Ich bitte Sie aber zu beachten, dass nicht alle Abgeordneten des Bundestages bei der Abstimmung anwesend waren.
Mit der Gesetzesnovelle wurden neben der Entscheidungslösung auch zahlreiche weitere Verbesserungen im Transplantationsrecht beschlossen. Insbesondere das sogenannte Mehr-Augen-Prinzip soll in Zukunft dafür sorgen, dass sich die Kontrolle über die Wartelisten in den Krankenhäusern auf mehrere medizinische Abteilungen stützt und nicht mehr - wie bisher häufig der Fall - bei einem einzigen Transplantationsmediziner pro Krankenhaus liegt. Diese bisherigen Mängel haben die von Ihnen angeführten Manipulationsfälle in Göttingen und Regensburg letztendlich erst ermöglicht.
Natürlich ist es schade, dass durch den Transplantationsskandal bei vielen Menschen der Eindruck entstanden ist, das neue Transplantationsgesetz wäre bei derartigen Missbrauchsfällen weiterhin wirkungslos. Wichtig ist aber hierbei: Die genannten Fälle geschahen zeitlich deutlich vor der Novelle des Transplantationsgesetzes. Und mit der Gesetzesnovelle wurden bereits jene Problemfelder angegangen, die durch den Skandal wenige Monate später noch einmal deutlich wurden. Mit den beschlossenen Maßnahmen und dem damit verbundenen Bewusstseinswandel in Bezug auf die Organspende sollten derartige Fälle in Zukunft hoffentlich nicht mehr vorkommen.
Als direkte Reaktion auf die Manipulationsfälle wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung von Wartelistenmanipulation und ähnlichen Vergehen geprüft wird. Bisher werden derartige Fälle im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung nur standesrechtlich geahndet.
Sehr geehrter Herr Kargin, ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen bei der Vorbereitung Ihrer Präsentationsprüfung weiterhelfen konnte. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne auch an meine Kollegin Gabriele Molitor MdB, die in der FDP-Bundestagsfraktion für das Thema Organspende zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Bernschneider