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Florian Bernschneider
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Frage von Benjamin R. •

Frage an Florian Bernschneider von Benjamin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

als Braunschweiger Bürger sind sie einer der Politiker, welche von uns bestellt wurden und unsere Interessen vertreten sollen.
Sie sind also von uns, Ihren Vorgesetzten, den Bürgern, in Lohn gestellt wurden, wenn sie mir diesen Ausdruck verzeihen mögen.
Und ´wir´ , als Bürger sind daran interessiert ihre Nebeneinkünfte zu kennen um beurteilen zu können ob diese Stellen nicht einen negativen Effekt auf Ihre Arbeit uns gegenüber hat.
Dieses Verlangen ist ähnlich anzusehen wie das eines Betriebes, bei dem man angestellt ist, auch dieser hat bei Nebeneinkünften informiert zu werden, insbesondere wenn sich dann die Frage zu stellen ist, ob diese Nebenstelle den eingentlichen Beruf schadet.

Unter diesen genannten Umständen stellt sich mir die Frage warum sie gegen die "Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent" abgestimmt haben.

Ist ihnen der eindeutige Bürgerwille nicht wichtig genug?

Beenden möchte ich diese Anfrage mit einem Satz, welcher von Ihrer Koaliation immer häufig (gegen den Bürger) eingesetzt wird: "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"

Postscriptum: Oder gilt dies nur für den "gemeingefährlichen Bürger" , aber nicht für die so achtbaren Politiker?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Reschke,

obwohl ich Verständnis für Ihre Frage habe, möchte ich Sie doch darauf hinweisen, dass es für Sie und alle anderen Interessierten ein Leichtes ist, sich über meine Nebeneinkünfte zu informieren. Ich habe diese auf meiner Homepage ( http://www.florian-bernschneider.de/persoenlich/transparenz/ ) sowie auf den Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht ( http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/B/bernschneider_florian.html ).

Trotzdem gebe ich Ihnen auch gerne auf diesem Weg Auskunft über meine Nebenverdienste, zumal sich diese Auskunft recht kurz halten lässt: Ich beziehe keinerlei Nebeneinkünfte neben meinem Mandat im Deutschen Bundestag. Obwohl es die bisherigen Veröffentlichungsregelungen nicht vorgesehen hätten, habe ich auf den Seiten des Deutschen Bundestages darüber informiert, dass mein ehemaliger Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb meine Studiengebühren anteilig und vertragsgemäß bis zum Abschluss meines Studiums im Sommer 2010 übernommen hat; da die Summe selbst ohne Abzug meines geleisteten Eigenbeitrags unter 1.000 Euro liegt, wäre diese Angabe zwar nicht notwendig gewesen, aber im Sinne einer größtmöglichen Transparenz habe ich mich auch zu dieser Veröffentlichung entschieden - und zwar lange bevor die öffentliche Diskussion über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten begann. Deswegen kann ich nicht nachvollziehen, dass es Ihnen bisher angeblich nicht möglich war, sich über meine Nebeneinkünfte zu informieren. Trotzdem halte ich eine stärkere Staffelung der bisherigen veröffentlichungspflichtigen Stufen für richtig. Eine entsprechende Kommission des Ältestenrates hat dazu eine Empfehlung für eine Veröffentlichung in 10 Stufen vorgelegt. Diesen Vorschlag unterstütze ich.

Den von Ihnen angesprochenen Antrag der Grünen habe ich abgelehnt, weil dieses Thema für parlamentarischen Klamauk denkbar ungeeignet ist. Die Grünen haben wiederholt eine Einigung in der für diese Frage zuständigen Kommission des Ältestenrates verhindert. Das nun in Rede stehende zehnstufige Modell kommt dabei der von der Opposition geforderten Verfeinerung der Einkommensstufen auf bis zu 13 Stufen sehr nah. Gerade bei diesem sensiblen Thema sollte es aus meiner Sicht möglich sein, eine Regelung zu finden, die von einer großen Mehrheit der Mitglieder des Parlaments getragen wird. Diesem Konsens hat sich die Opposition leider von Anfang an verweigert und stattdessen versucht, mit Maximalforderungen medial zu punkten. Ich bin davon überzeugt, dass mit der von Union und FDP angestrebten Reform dem in meinen Augen absolut verständlichen Wunsch der Öffentlichkeit nach einer genaueren und besseren Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte Folge geleistet wird.

Aber sie haben Recht, eine Pflicht zur kompletten Veröffentlichung von Nebeneinkünften stehen wir Liberale kritisch gegenüber. Und das nicht etwa, weil wir etwas gegen Transparenz hätten, sondern weil diese Diskussion einen Transparenzanspruch suggeriert, der am Ende mehr Schaden anrichtet als er tatsächlich Nutzen stiftet. Denn man sollte nicht vergessen, dass eine solche Veröffentlichung von Nebeneinkünfte tiefe Einblicke in den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmern und Unternehmen geben würde. Es kann nicht sein, dass die Veröffentlichungspflichten von Nebeneinkünften am Ende dazu führen, dass Selbständige, weil sie Wettbewerbsnachteile für sich oder ihr Unternehmen fürchten, von einem Engagement als Volksvertreter abgeschreckt werden. Zumal ein gänzlicher Transparenzanspruch bedeuten würde, dass beispielsweise Anwälte nicht nur auf den Cent genau angeben müssten, was sie verdienen, sondern auch, von welchen Mandanten ihre Einkünfte stammen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass eine solche Auskunft gerade für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Anwälte nicht hinnehmbar wäre.

Und selbst wenn Sie als Bürger all diese Angaben einsehen könnten, stellt sich doch die Frage, ob es nicht auch notwendig wäre, neben den Einkünften die Verbindlichkeiten von Abgeordneten gegenüber Dritten offenzulegen. Schließlich könnte auch ein Schuldnerverhältnis zu Abhängigkeiten führen. Gleichermaßen wäre bei einem solchen Transparenzverständnis auch die Frage nach möglichen beruflichen Rückkehrrechten angebracht. Schließlich könnten auch hier Interessenkollisionen bestehen, zum Beispiel wenn sozusagen beurlaubte Gewerkschaftsfunktionäre als Abgeordnete im Ausschuss für Arbeit und Soziales sitzen, in dem über Programme in Millionenhöhe entschieden wird, von denen die Gewerkschaften als Anbieter von Fortbildungen und Qualifikationsmaßnahmen unmittelbar profitieren.

Dekliniert man also den von Ihnen eingeforderten Transparenzgedanken tatsächlich bis zum Ende durch, stünde ein völlig gläserner Abgeordneter. Dieser Transparenzgedanke liegt weit entfernt von dem Transparenzverhältnis, das Sie zu Recht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ansprechen. Deswegen halte ich das vorgeschlagene 10-Stufenmodell als richtigen Weg zwischen Ihrem berechtigten Interesse an einer größtmöglichen Transparenz und den Persönlichkeitsrechten der Abgeordneten.

Davon abgesehen möchte ich aber noch auf einen anderen Punkt eingehen, den Sie in Ihrer Nachricht angesprochen haben. Denn wie Sie darauf kommen, dass die schwarz-gelbe Koalition vom Leitspruch „Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten“ in ihrem Regierungshandeln geleitet werde, kann ich nicht nachvollziehen. Immerhin hat diese Koalition auf Verlagen der FDP etliche Sicherheits- und Anti-Terror-Gesetze, die unter anderem noch von Rot-Grün unter Innenminister Schily beschlossen wurden, deutlich eingeschränkt. Auch haben wir Liberale die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindert, das Bürokratiemonster ELENA abgeschafft und dafür gesorgt, dass die Bürger unseres Landes vor Kostenfallen im Internet und vor der Gebührenabzocke durch Warteschleifen bei Service-Rufnummern effektiv geschützt werden. Und dies sind nur einige Punkte, die die FDP in der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt hat - zum Wohle der Bürger und zum Schutz der Bürgerrechte. Daher würde es mich freuen, wenn Sie sich bei Ihren Fragestellungen zukünftig doch etwas besser informieren würden, denn die Innen- und Rechtspolitik der christlich-liberalen Koalition trägt bei weitem nicht die Überschrift: „Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten“.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider