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Florian Bernschneider
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Florian Bernschneider von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Bernschneider,

ist der Antrag von Hrn. Schäffler überhaupt verfassungsgemäß?

GG Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Aus dem Schäfflerantrag:
Die FDP lehnt daher auch die Einrichtung eines unbefristeten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ab. Sie wird ihm im Bundestag die Zustimmung verweigern und eine entsprechende Veränderung der Europäischen Verträge ablehnen. Dies ist im Koalitionsvertrag auch nicht vereinbart worden.

Es wird beantragt, dass die FDP dem ESM im Bundestag die Zustimmung verweigert.

Können die FDP-Mitglieder mittels eines Mitgliederentscheides festlegen, wie die Abgeordneten im Bundestag abzustimmen haben?
In der FDP-Satzung steht nur etwas über "politische Beschlusslage der FDP", nicht über Abstimmungsverhalten im Bundestag.

Ich bin über diese Formulierung entsetzt. Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,

vielen Dank für Ihre Frage zum Mitgliederentscheid in der FDP. In der Tat stellt die von Ihnen zitierte Passage ein grundlegendes Problem des Antrags von Frank Schäffler dar.

In Deutschland - wie auch in nahezu allen anderen westlichen Demokratien - herrscht ein ausdrückliches Verbot jeglicher Bindung von Abgeordneten an direkte Weisungen von außen. Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen unterworfen, ein sogenanntes „imperatives Mandat“ existiert nicht. Zudem gibt es in Deutschland eine klare Trennung von Partei und Fraktion. Diese beiden grundlegenden Prinzipien unserer repräsentativen Demokratie verbieten auch, dass sich die Abgeordneten einer Fraktion an direkte Weisungen ihrer Partei halten müssen.

Frank Schäffler scheint davon auszugehen, diese festen Grundsätze bei einem Erfolg seines Antrages durch die öffentliche Berichterstattung und den medialen Druck (also die "vierte Gewalt") in der Praxis aushebeln zu können. Frank Schäffler hat mit seiner Ablehnung der EFSF und der Griechenlandhilfe selbst die Freiheit seines Mandats in Anspruch genommen. Ich bedauere es sehr, dass er eben jenes freie Mandat seiner Kollegen nun auf solch fragwürdige Weise einschränken möchte. Sollte sich die Mehrheit der Mitglieder übrigens für den Antrag des Bundesvorstandes aussprechen, will Schäffler laut eigener Auskunft trotzdem bei seiner Haltung bleiben. Dass Schäffler hier also mit zweierlei Maß misst, ist nicht hinnehmbar.

Ich empfinde die sachliche und intensive Diskussion, die aus dem Mitgliederentscheid innerhalb der FDP entstanden ist, als sehr bereichernd und möchte keinesfalls den Eindruck erwecken, als würde ich das Instrument des Mitgliederentscheids ablehnen - im Gegenteil. Aber am Ende - da stimme ich Ihnen voll zu - bleibe ich als Abgeordneter meinem Gewissen und nicht einem Mitgliederentscheid verpflichtet. Diese Freiheit werde ich ebenso selbstbewusst nutzen wie mein Kollege Frank Schäffler auch.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Florian Bernschneider