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Florian Bernschneider
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Frage von Joachim H. •

Frage an Florian Bernschneider von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

wie steht die FDP in Niedersachsen und bundesweit zur Frage des Berufsverbotes? Hier der Anlaß meiner Frage. Die Stadtratsfraktion der FDP in Goslar will, daß eine Kindergärtnerin aus ihrem Amt entfernt wird, weil sie sich als Gleichstellungsbeauftragte auch für Männer einsetzte. Ihr Wahlkreis liegt in der Nachbarschaft zum Harz, somit müßten Sie eigentlich über den Vorfall in Goslar informiert sein. Wie ist Ihre persönliche Meinung dazu?

www.abgeordnetenwatch.de erwartet einen Beweis, deshalb hier die Zeitungsmeldung aus der Goslarschen Zeitung zur Frage:

http://www.goslarsche.de/Home/harz/goslar_arid,218196.html

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. September. Im Fall von Frau Monika Ebeling müssen wir zunächst zwei Vorgänge unterscheiden: Zum einen denjenigen im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Gleichstellungbeauftragte der Stadt Goslar, zum anderen denjenigen im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Leiterin eines Kindergartens im Goslarer Stadtteil Jerstedt.

Im Zusammenhang mit der Absetzung von Frau Ebeling als Gleichstellungsbeauftragte kann ich Ihnen versichern, dass sich die FDP selbstverständlich zu der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Berufswahl bekennt. Allein deswegen kann es Berufsverbote, wie Sie dies im Fall von Frau Ebeling unterstellen, gar nicht geben. Weder die FDP Goslar noch die FDP im Bund stößt sich an der Tatsache, dass sich Frau Ebeling in ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte um beide Geschlechter bemüht hat. Im Gegenteil: Wie Sie unter anderem meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 14.04.2011 (http://tinyurl.com/5u37llk) entnehmen können, setzt sich die FDP aktiv für eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik ein.

Für eine solche Politik stand auch Frau Ebeling. Jedoch ist es für deren Umsetzung unabdingbar, mit allen relevanten Gruppen zusammenzuarbeiten und insbesondere mit Kritikern einer solchen Politik intensiv zu kommunizieren und dafür zu werben. Sie werden verstehen, dass ich mich als Außenstehender auf die Schilderungen meiner Kollegen im Goslarer Stadtrat verlasse. Demnach war Frau Ebeling ein solcher Interessensausgleich bereits kurze Zeit nach Amtsantritt nicht mehr möglich und das Verhältnis der Gleichstellungsbeauftragten zu wichtigen Verbänden und Einzelpersonen in Goslar nachhaltig gestört. Unter diesen Voraussetzungen erschien eine weitere Zusammenarbeit mit Frau Ebeling auch dem Rat der Stadt Goslar nicht länger zielführend, sodass sie im Mai 2011 durch ein überfraktionelles Votum von ihren Aufgaben entbunden wurde.

Die Vorgänge im Zusammenhang mit Frau Ebelings Tätigkeit als Leiterin eines örtlichen Kindergartens stehen mit dem oben geschilderten Vorgang in keinem direkten Zusammenhang. Jedoch hat Frau Ebeling durch mehrere Presseinterviews in großen Nachrichtenmagazinen aus ihrer Absetzung als Gleichstellungsbeauftragte ein bundesweites Politikum gemacht. Im Zuge dieser Interviews hat sie auch mehrfach sehr persönliche Ansichten über das derzeitige Geschlechterverhältnis in Deutschland geäußert.

Frau Ebeling hat als Leiterin eines Kindergartens eine soziale und pädagogische Vorbildfunktion. Zudem sind Angestellte im öffentlichen Dienst, zu denen auch Frau Ebeling zählt, in ihrer öffentlichen Meinungsäußerung einem Mäßigungsgebot unterworfen. Ich kann mich an dieser Stelle nur erneut auf das Urteil meiner Goslarer Ratskollegen verlassen, nachdem Frau Ebeling mit den genannten Interviews eine ihrer Position angemessene Grenze überschritten hat. Zudem schildern die Kollegen vor Ort, dass Frau Ebeling in ihrem Kindergarten für eine benachbarte private Grundschule wirbt, während die örtliche Grundschule aufgrund geringer Anmeldezahlen vor dem Aus steht. Der Stadtrat hat daher bei der zuständigen Verwaltung einen Antrag auf Abmahnung und Versetzung von Frau Ebeling gestellt. Die überfraktionelle Unterstützung auch für diesen Antrag bestärkt mich in der Annahme, dass die Vorwürfe gegen Frau Ebeling nicht ganz unbegründet sein können.

Sie werden Verständnis haben, dass ich mich zu diesem laufenden Verfahren dennoch nicht äußern kann. Daher nur soviel: Als Bundestagsabgeordneter bin ich - wie sicherlich auch Frau Ebeling - der Auffassung, dass es zur Benennung gesellschaftlicher Missstände bisweilen klarer Worte bedarf. Jedoch muss sich jeder der Position bewusst sein, aus der er solche Worte ausspricht - gerade wenn es sich um soziale Vorbildfunktionen handelt. An dieser Stelle ist Frau Ebeling offenkundig in einen Konflikt geraten. Es liegt mir jedoch fern, an dieser Stelle über das mögliche Ausmaß ihres Fehlverhaltens oder die Angemessenheit der getroffenen Maßnahmen ein Urteil abzugeben. Dies überlasse ich - ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips - den zuständigen Stellen vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Florian Bernschneider