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Florian Bernschneider
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Frage von Frank Di B. •

Frage an Florian Bernschneider von Frank Di B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

nachdem Sie meine letzte Frage erfreulich schnell und umfangreich beantwortet haben, möchte ich Ihnen nun eine weitere Frage stellen.

Ich habe gehört, daß die Unternehmen, die die Mineralölsteuer für den Staat vereinnahmen, eine Zahlungsfrist von 60 oder gar 90 Tagen haben, um diese Steuer an den Fiskus weiterzuleiten. Wenn der gesamte Betrag des Mineralölsteueraufkommens betrachtet wird, ergibt sich ein erheblicher Zinsertrag, der den öffentlichen Haushalten gerade in der aktuellen, angespannten finanziellen Lage durchaus nützen würde. Bei 40 Mrd. EUR Mineralölsteueraufkommen und einem Zinssatz von 3,0% sind das pro Monat Zahlungsfrist ca. 100 Mio. EUR entgangene Zinseinnahmen für die Haushalte.

In meinen Augen ergibt es zudem keinen Sinn, größere Konzerne bei der Unternehmensfinanzierung derart umfangreich unentgeltlich zu unterstützen. Gibt es schon Überlegungen, diese und eventuell vergleichbare Zahlungsfristen zu verkürzen oder ist die entsprechende Lobby zu stark, um dies anzustreben?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Di Bartolo

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr di Bartolo,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Erhebung der Energiesteuer.

Die aus Ihrer Sicht unangemessen lange Zahlungsfrist ist nicht ungewöhnlich. Ähnliche Fristen finden Sie auch bei der Umsatzsteuer. Unternehmen können z.B. beim Finanzamt eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beantragen. Allerdings wird dieses Verfahren selten gewählt.

Die Abschaffung bzw. Kürzung der recht langen Zahlungsfristen wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert. Jedoch ist keine Bundesregierung, weder Rot-Grün noch Schwarz-Rot, diesen Schritt gegangen. Hier stellt sich die Frage, ob eine entsprechende Anpassung des Gesetzes für den Staat große Vorteile brächte. Sicher, es gäbe eine einmalige Steuermehreinnahme, aber dafür müsste die Verwaltung etliche Verfahrensabläufe umstellen, Abrechnungs- und Mahnungsintervalle anpassen und die verwendete Software ändern lassen. Das verursacht Kosten auf Seiten des Staates wie der Unternehmen.

Mit Blick auf die aktuell angespannte Haushaltslage bin ich der Meinung, dass es noch viele andere Subventionen und Kostenblöcke gibt, die die Politik in den Blick nehmen sollte, um die Nettoneuverschuldung des Bundes nachhaltig zu senken.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider