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Florian Bernschneider
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Frage von Christian S. •

Frage an Florian Bernschneider von Christian S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

ich beabsichtige Elterngeld zu beantragen und zwar die sogenannten zwei Partnermonate.Da ich als Selbsständiger arbeite bin ich mit einem Problem beim Elterngeld konfrontiert,dass meiner Meinung nach dem Sinn des Elterngeldes absolut entgegen steht.
Folgendes Problem:Es ist durch das Gesetz erlaubt bis zu 30 Stunden in der Woche zu arbeiten-erzielt man dadurch Einkünfte werden diese von den errechneten Elterngeld abgezogen.Der Sinn des Gesetzes war doch das man sich um seine Kinder/sein Kind in der Elternzeit kümmert und wenn möglich in dieser Zeit gar nicht oder weniger arbeitet.Absurd ist es leider deshalb das der Geldeingang in der Zeit des Elterngeldbezuges dazu führt das dieses Geld mit dem Elterngeld verrechnet wird und letzlich nur der Geldeingang entscheidend ist und nicht wann man gearbeitet hat.Arbeitet man auf Rechnung und Selbsständig ,so wie ich,erhält man sein Honorar in der Regel frühestens 4 Wochen später.Was für meinen Fall bedeutet das ich für Einnahmen,die aus einer Zeit resultieren zu der ich ich nicht in Elternzeit war,während der Elternzeit "bestraft" werde,obwohl ich mich während meiner Elternzeit ausschließlich um mein Kind kümmere und deshalb nicht oder nur sehr wenig arbeite.Das kann doch nicht im Sinne des gesetzes sein!Konkret hieße das für mich und andere Selbständige das man am besten vor seiner Elternzeit nicht arbeitet und während der Elternzeit extra viel,da das Honorar aus dieser Zeit ja eh erst später auf dem Konto eingeht.
Was ist Ihr Vorschlag das zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen Christian Schmid

Portrait von Florian Bernschneider
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre Frage zum Bundeselterngeldgesetz (BEEG) vom 01. April 2010, auf die ich sehr gerne antworte.

Wir Liberale setzen uns seit langem dafür ein, das Elterngeld - gerade mit Blick auf die Selbständigen in unserem Land - weiterzuentwickeln, um es flexibler und unbürokratischer auszugestalten. Wie Sie mit Sicherheit der aktuellen Berichterstattung entnommen haben, wird eine Reform des Elterngeldes innerhalb der christlich-liberalen Koalition zur Zeit vorbereitet und abgestimmt.

Unser Ziel ist es natürlich auch, die von Ihnen beschriebenen Schwächen zu beseitigen. Dabei gilt es, Regelungen zu finden, die ein gesundes Gleichgewicht zwischen der fairen Anwendung des Gesetzes für Selbständige gewährleisten und zugleich keinen übermäßigen Bürokratiezuwachs verursachen.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt es hierzu: „Wir wollen eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung. […] Die Lebenssituation von Selbständigen wollen wir stärker berücksichtigen.“ Daher bin ich guter Hoffnung, dass es uns in den nächsten ein bis zwei Jahren gelingen wird, die nötigen gesetzlichen Anpassungen in diesem Bereich vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider