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Florian Bernschneider
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Frage von Fabian H. •

Frage an Florian Bernschneider von Fabian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

ich wende mich an Sie bezüglich der von der Koalition angestrebten Verkürzung der Dauer von Wehr- und Zivildienst. Zu diesem Thema habe ich zwei Fragen:

1. Wird sich die Verkürzung auch auf die Dauer des Ersatzdienstes im Katastrophenschutz (§14 ZDG / §13a WPflG) erstrecken? Und wenn ja, in welchem Umfang?

2. Aus der Presse entnehme ich Unstimmigkeiten zum Zeitplan. Wird diese Verkürzung schon dieses Jahr oder erst Anfang nächsten Jahres durchgeführt werden?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Holzer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Holzer,

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Verkürzung der Wehrpflicht.

Ich kann sehr gut verstehen, dass die unterschiedlichen Konzepte und Zahlen, die seit einigen Tagen im Umlauf sind, für Verwirrung sorgen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP steht: „Die Koalitionsparteien halten […] an der allgemeinen Wehrpflicht fest mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit bis zum 01. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren.“

In der Vergangenheit wurde jede Dienstzeitverkürzung mit Inkrafttreten des dazu notwendigen Gesetzes wirksam. Das bedeutet, dass Wehr- und Zivildienstleistende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wehrpflichtzeitverkürzung bereits die Monate nach der jeweils neuen Gesetzgebung abgeleistet hatten, entlassen wurden, es sei denn, sie wollten freiwillig die „alte“ längere Dienstzeit absolvieren. Meines Erachtens sollte diese Regelung auch bei der anstehenden Verkürzung des Zivildienstes zum 01.01.2011 angewendet werden.

Da das neue Wehrdienstkonzept von Verteidigungsminister zu Guttenberg noch nicht vorliegt, kann ich aber noch nicht mit letzter Sicherheit sagen, ob die Verkürzung so umgesetzt wird oder ob die Koalition sich für eine andere Regelung entscheidet. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass alle Zivildienstleistenden, die am 01.01.2011 sechs Monate Dienst geleistet haben, auch entlassen werden können.

Sie haben mich auch nach der Dauer des Ersatzdienstes im Zivil- und Katastrophenschutz gefragt. Mir sind bisher keine Planungen bekannt, § 13a WPflG zu ändern und damit die Verpflichtungszeit für diese Form des Ersatzdienstes zu verkürzen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider