Frage an Florian Bernschneider von Michael G. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Bernschneider,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider geben Sie nur die Argumente wieder, die bereits von Ihrer Parteigenossin und Bundesministerin für Justiz, vorgebracht wurden.
Eben dieses Hauptargument, der EGMR habe nicht die abstrakte Lage verurteilt, sondern den Einzelfall, ist offensichtlich der gewünschte und erhoffte Spielraum, die grundsätzliche, gesetzliche Lage nicht wirklich ändern zu wollen.
Wenn Sie jedoch Sich den Prozess und das logische Urteil ansehen, so hatte der EGMR auch gar nicht über die abstrakte Lage zu urteilen, sondern eben nur den Einzelfall!
Wie auch immer das Urteil ausgelegt wird, so ist doch eines unbestritten: §14 (Antidiskriminierung). Abstrakte Lage hin oder her, ändert an der Diskriminierung nichts. Die eiligst in Auftrag gegebene Studie, die für Ende 2010 erwartet wird, die unbedingt abgewartet werden muss, wird ebenso nichts an der
Diskriminierung ändern.
In der BRD werden uneheliche Kinder und natürlich auch ihre Väter diskriminiert.
Warum also diese Studie? Was soll sie belegen? Soll sie am Ende nur einen rechtlichen Ausweg finden, die Lage möglichst so beizubehalten, wie sie ist? Noch einmal appelliere ich an Sie als Abgeordneter Volksvertreter, als Mann und vielleicht als zukünftigen Vater: es kann und darf nicht sein, die Hälfte der Bevölkerung derart zu behandeln. Vor allem im Interesse der Kinder. Die Auswirkungen bekommt das Land zu spüren, wenn diese vaterlosen Kinder erwachsen sind. In den USA gibt es Studien zu Kindern, die nur von Müttern erzogen wurden (vergleichbares gibt es aus Deutschland nicht), darin haben diese Kinder überall Spitzenplätze in Selbstmord, Verbrechen, Sozialfälle etc.
Dem Missbrauch, der überall möglich ist, und dessen größte Verlierer immer die Kinder sind, ist ein Ende zu setzen. Jeden Tag werden Kinder geboren, auch uneheliche. Jedes dieser Kinder wird mit der Ungewissheit aufwachsen: Wie lange habe ich noch einen Vater!
Mit freundlichen Grüßen
Michael G.
Sehr geehrter Herr Gaese,
haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 23. Dezember 2009, in der Sie mich erneut zum Urteil des EGMR ansprechen.
Ich möchte Ihnen vorab versichern, dass ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen kann. Niemand stellt unehelichen Vätern in Abrede, dass sie sich gut um Ihre Kinder kümmern. Darüber hinaus möchte ich klarstellen, dass es bei der angesprochenen Studie keineswegs darum geht, nach Gründen zu suchen, um an der bestehenden Gesetzeslage nichts ändern zu müssen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzgeber muss aber bei einem so diffizilen und sensiblen Rechtsbereich wie dem Sorgerecht, das in andere Bereiche ausstrahlt, besondere Vorsicht walten lassen, wenn er hier Veränderungen vornimmt.
Die bisherige Regelung hat ihren Ursprung darin, dass ein gemeinsames Sorgerecht eine "tragfähige soziale Beziehung der Eltern zueinander und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert" (BVerfG 2003). Dies kann - so die bisherige juristische Argumentation - nicht bei jeder nichtehelichen Beziehung vorausgesetzt werden. Daher wird bisher in der Frage des Sorgerechts nach ehelichen und nichtehelichen Vätern unterschieden.
Es geht also gerade darum, einen Ausweg aus der aus meiner Sicht unbefriedigenden Situation zu finden, der Vätern, Müttern und vor allem den Kindern gerecht wird. Die entsprechenden Vorbereitungen sind - wie ich in der vorangegangenen Antwort bereits schrieb - im Bundesministerium der Justiz angelaufen. Wir sollten aber nicht den Fehler begehen und eine Änderung übers Knie brechen. Meines Erachtens muss hier der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ gelten.
Ich bin davon überzeugt, dass dies schlussendlich auch in Ihrem Sinn sein wird und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider