Frage an Florian Bernschneider von Olaf G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Bernschneider,
Sie wurden auf Grundlage des Wahlprogramms gewählt, u.a. heißt es dort:
„Die FDP ist die Partei der Grundrechte und des Rechtsstaats. Sie verteidigt die Freiheitsrechte der Bürger gegen staatliche Bevormundung und gesellschaftliche Einschränkungen. Freiheit braucht Engagement und muss vor einem regelungswütigen Staat geschützt werden. Freiheit braucht Vertrauen. Vertrauen in eine Gesetzgebung, die den Bürgern nicht mit generellem Misstrauen begegnet und alle unter Generalverdacht stellt. Freiheit braucht Respekt und Toleranz. Respekt vor der Entscheidung, wie man sein Leben lebt. Toleranz zwischen Minderheiten und Mehrheiten. Freiheit braucht Privatheit. Privatheit und Schutz der Intimsphäre gehören zu den Grundfesten eines menschlichen Miteinanders. Eine menschliche Gesellschaft braucht auch Türen, die für den Staat verschlossen bleiben. Freiheit besteht nicht nur, wenn bis zur Grenze des Gesetzes individuelle Freiheit gewährt wird. Die Verfassung selbst muss Freiheit schaffen, bilden, hüten, verteidigen und lehren. Der Zweck der Verfassung ist gerade auch Schutz der Freiheit. Die FDP nimmt die Wertentscheidungen des Grundgesetzes ernst. Sie sind ein zentraler Maßstab liberalen Handelns.
In der liberalen Bürgergesellschaft darf kein Zweifel an der Durchsetzung des Rechts bestehen. Das Grundgesetz und die auf ihm beruhenden Einzelgesetze sind Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsenses. Der Staat hat daher die Verpflichtung, die in der Verfassung niedergelegten Regeln des gesellschaftlichen Grundkonsenses einzuhalten. Wir stehen für eine Gesellschaftspolitik, die der Freiheit verpflichtet ist.....“
Bitte erläutern Sie, was dies für Ihr persönliches Engagement im deutschen Bundestag bedeutet, insbesondere vor dem Hintergrund von über 20 (!) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (allein in 2007+2008) gegen Hausdurchsuchungen bei meisterfreien Handwerksbetrieben. Siehe BUH e.V.
Sehr geehrter Herr Gehsing,
vielen Dank für Ihre Frage vom 21. November 2009.
In Ihrer Nachricht zitieren Sie das FDP-Bundestagswahlprogramm, das Deutschlandprogramm 2009. In der Passage geht es insbesondere um die Bürgerrechte und den Schutz der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen. Für eine Stärkung des Rechtsstaates, der seine Bürger nicht unter Generalverdacht stellt, setze ich mich als Liberaler selbstverständlich ein. Vorschläge wie der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, der Einsatz von Onlinetrojanern (BKA-Gesetz) oder der Abschuss von Passagierflugzeugen in Gefahrensituationen, die in der letzten Wahlperiode von der Großen Koalition erwogen wurden, sind für uns Liberale inakzeptabel.
Daher freut es mich, dass sich die FDP in den Koalitionsverhandlungen in wesentlichen Bürgerrechtsfragen durchsetzen konnte. So wird es keinen Einsatz der Bundeswehr im Innern geben und die Internetsperren werden aufgehoben. Hier gilt der Grundsatz „Löschen statt Zensieren“. Gegen das BKA-Gesetz und die Onlinedurchsuchung ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, die von führenden Liberalen unterstützt wird.
Sie haben mich in Ihrer Nachricht auch auf Probleme von meisterfreien Handwerksbetrieben in Niedersachsen hingewiesen. Für mich ist das Handwerk fester Bestandteil einer gesunden Wirtschaftsstruktur und gehört zu einem starken Mittelstand. Persönlich bin ich der Überzeugung, dass in den kommenden Jahren auch eine politische Debatte um den Meisterzwang geführt werden muss, die sowohl die Gewährleistung von Qualität der Handwerksleistung als auch die Handlungsspielräume und Rechtssicherheit für meisterfreie Handwerksbetriebe im Auge behält.
Die Umsetzung des aktuellen Rechts liegt bei den Ordnungsämtern vor Ort. In einige Fällen hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit festgestellt, dass das Vorgehen der Ordnungsämter - gerade was das Anordnen von Hausdurchsuchungen angeht - nicht verhältnismäßig war. Unabhängig von einer bundespolitischen Entscheidung zum Meisterzwang ist es natürlich ein Anliegen der FDP, dass vor Ort eine Verfahrensweise gefunden wird, die nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Selbstständigen eingreift. Sollten Ihnen hier konkrete Fälle bekannt sein, empfehle ich Ihnen, sich an die Ratsfraktion der örtlichen FDP zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bernschneider