Wer aktuell eine Einburgerungszusicherung hat, mit der Bedingung, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, sollte der warten bis das neue Gesetz in Kraft tritt?
Mit dem Ziel, die alte doch behalten zu dürfen und zusätzlich die deutsche zu erhalten? Sprich, würde die Bedingung der Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit mit Gesetzeintritt automatisch wegfallen und die Zusicherung ihre Gültigkeit behalten? Wann ist mit dem Inkrafttreten der Reform zu rechnen? Vielen Dank und beste Grüße, JH
Sehr geehrte Frau H.,
mit großer Entschlossenheit verfolgen wir das Ziel, die Erfordernis der Abgabe der alten Staatsangehörigkeit vor Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit abzuschaffen, wie auch im veröffentlichten Gesetzesentwurf deutlich wird.
Leider kann ich Ihnen keine genaue Zeitprognose zur Umsetzung des Gesetzes und zur schlussendlichen Ausfertigung geben. Dennoch möchte ich Ihnen versichern, dass ich und meine geschätzten Kolleg*innen im Deutschen Bundestag mit Hochdruck an einer zügigen Umsetzung arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat