Was gilt als besondere Integrationsleistung? Würde der Erwerb des Abitur als solches gelten? Was ist mit dem Erwerb der Mittleren Reife?
Sehr geehrte Frau Polat,
das Staatsbürgerschaftsrecht soll laut Koalitionsvertrag denjenigen zuerkannt werden, die seit 5 Jahren in Deutschland leben, bzw. 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen. Dies wirft zwei Fragen auf:
1. Was gilt als besondere Integrationsleistung? Würde der Erwerb des Abitur als solches gelten? Was ist mit dem Erwerb der Mittleren Reife?
2. Bisher war für die Beantragung der Staatsbürgerschaft ein Daueraufenthaltsrecht zwingend erforderlich. Diese wird jedoch erst nach 5 Jahren Aufenthalt gewährt. Gilt in diesen Fällen das Erfordernis des Daueraufenthalts nicht mehr?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und Ihre Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
ein Wähler der Grünen
Sehr geehrter Herr L.,
ich bedanke mich sehr für Ihre Anfrage. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wollen wir die Einbürgerung für alle Menschen vereinfachen und ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Details erst im Gesetzgebungsprozess ausformuliert werden. Die Voraussetzungen für die besonderen Integrationsleistungen werden klar definiert sein, ebenso wird sich die Erfordernis des Daueraufenthalts an die neuen Voraussetzungen anpassen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen alles Gute.
Herzliche Grüße
Filiz Polat