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Filiz Polat
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Frage von Lisa M. •

Sehr geehrte Frau Polat, Steht es mit 100%iger Wahrscheinlichkeit fest, dass die Gestzesänderung in Kraft tritt oder wird über die Änderung nach der dritten Lesung abgestimmt? Vielen Dank!

Dabei beziehe ich mich auf darauf, dass Staatsbürger eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen können ohne die Deutsche zu verlieren. Fällt der Antrag auf die Beibehaltungsgenehmigung weg?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,

Freundliche Grüße

Filiz Polat

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